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CH/Bundesrat will Schluss machen mit Medikamenten direkt vom Arzt

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat will der Medikamentenabgabe durch Ärzte einen Riegel schieben und kantonal unterschiedliche Regeln abschaffen. Zudem will er Medikamente für Kinder fördern. Geschehen soll das im neuen Heilmittelgesetz, das am Mittwoch in die Vernehmlassung ging.
Bei der Medikamentenabgabe direkt in der Praxis stehe der Arzt in einem Interessenkonflikt als Verkäufer und Verschreiber, sagte Bundesrat Pascal Couchepin am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Es habe sich gezeigt, dass in der Selbstdispensation mehr Mittel verschrieben würden. Darum wolle die Regierung diese Abgabeform im Prinzip verbieten.
Die Realität im Lande lasse aber nur ein “Verbot im Prinzip” zu, erklärte Couchepin weiter. In abgelegenen Gebieten sollen die Ärzte weiterhin Medikamente abgeben dürfen, wenn die nächstgelegene Apotheke mit dem öffentlichen Verkehr nicht innert nützlicher Frist erreichbar ist.
MEHR TRANSPARENZ BEI RABATTEN
Nicht nur mit dem Selbstdispensations-Verbot will die Regierung Anreize stoppen, welche zum Einsatz zu vieler oder zu teurerer Medikament führen.
Boni, Rabatte und andere “geldwerte Vorteile” sollen in der Buchführung und durch die Offenlegung von Beteiligungen ausgewiesen werden. Das Verbot dieser “geldwerten Vorteile” wird auf verschreibungspflichtige Medikamente beschränkt, gleichzeitig ausgeweitet.
ERLEICHTERUNG BEI KOMPLEMENTÄRMEDIZIN
Bei Medikamenten der Komplementärmdedizin erleichtert die Vorlage die Zulassung und trägt damit dem Volksentscheid vom 17. Mai Rechnung. Zudem will sie die Selbstmedikation der Bevölkerung fördern.
Schweizer Kleinunternehmen dürfen bis zu 100 Packungen nicht verschreibungspflichtiger komplementärmedizinischer Medikamente pro Jahr zulassungsfrei herstellen. Alle kantonal zugelassenen Mittel sollen weiterhin erhältlich bleiben. Die Marktzulassung wird durch eine reine Meldepflicht vereinfacht. Gleichzeitig bleibt der Gesundheitsschutz der Bevölkerung erhalten.
Im weiteren will die Revision die Heilmittel für Kinder verbessern. Das soll mit einem kindermedizinischen Prüfkonzept und Anreizen zur Entwicklung von Kindermedikamenten erzielt werden. Für die Kleinen nämlich gibt es zu wenig auf sie ausgerichtete Medikamente. Mangels Alternativen werden sie oft mit Mitteln für Erwachsene behandelt.
Die ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes stellt die zweite Etappe im Revisionsprozess dar. In der ersten Etappe wurde das Versorgungsproblem mit Arzneimitteln in den Spitälern entschärft. Diese Bestimmungen treten im ersten Halbjahr 2010 in Kraft. Die Vernehmlassung für die zweite Etappe endet am 5. Februar 2010.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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