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CH/Bundesrat will umfassende Revision des Steuerstrafrechts prüfen

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob das Steuerstrafrecht umfassend revidiert werden soll. Auf Eckwerte und Leitlinien einer Totalrevision will er sich aber nicht verpflichten lassen. Deshalb lehnt er mehrere Motionen aus dem Parlament ab.
Die Forderungen nach einer vollständigen Neuformulierung des Steuerstrafrechts stammt aus den Reihen der Freisinnigen. Sie begründen ihren Vorstoss damit, dass das Steuerstrafrecht “zu einem kaum mehr durchschaubaren Wirrwarr” geworden sei.
Es gelte nun, die in den verschiedenen Steuer- und Abgabeerlassen unterschiedlich geregelten Verfahren und Strafmasse zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Ziel sei, dass für gleich gelagerte Delikte gleiche Verfahren und Regeln angewendet würden.
Die Schweiz solle weiterhin zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterscheiden, fordert die FDP. Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Straftatbeständen solle aber künftig auch “nach der materiellen Schwere des Steuerdeliktes erfolgen”.
Der Bundesrat verstehe die von der FDP vorgeschlagene Leitlinie für die geforderte Gesetzesrevision sowie deren zentrale Elemente, schreibt die Regierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort auf den FDP-Vorstoss.
Hingegen will sich der Bundesrat derzeit nicht dazu verpflichten, in einer künftigen Vorlage alle Anliegen der Motion “weitestgehend zu berücksichtigen”. Deshalb empfiehlt er sie zur Ablehnung.
Wo die Limiten des Bundesrats in der Abgrenzungsfrage zwischen Steuerbetrug und schwerer Steuerhinterziehung liegt, geht aus der am gleichen Tag veröffentlichten Antwort auf eine Motion von Susanne Leutenegger-Oberholzer (SP/BL) hervor.
Sie fordert, dass die Hinterziehung direkter Steuern wie Betrug geahndet werden soll, wenn der verkürzte oder erschlichene Betrag einen bestimmten Schwellenwert, beispielsweise 50’000 CHF übersteigt.
Der Bundesrat lehnt diese Forderung mit der Begründung ab, dass fixe Betragsgrenzen nicht geeignet seien, den Unrechtsgehalt einer Tat strafrechtlich korrekt zu beurteilen.

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