Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

CH/Bundesrats will C-Ausweis und Integration als Voraussetzung für Einbürgerung

Bern (awp/sda) – Wer das Schweizer Bürgerrecht erlangen will, soll nach Ansicht des Bundesrats vorher mindestens im Besitz eines C-Ausweises sein. Damit will die Landesregierung sicherstellen, dass nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer den Schweizer Pass erhalten.
Diese neue Bestimmung ist Teil der von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am Donnerstag vorgestellten des Bürgerrechtsgesetzes (BüG). Mit der neuen Bestimmung müssen Menschen, die bloss im Besitz eines B-Ausweises sind, vor einer Einbürgerung eine Niederlassungsbewilligung C erlangen.
Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen bleiben in de Schweiz damit vom Einbürgerungsverfahren ausgeschlossen. Denn ihrem Aufenthaltsrecht fehle die erforderliche Dauerhaftigkeit und Stabilität.
Die Einbürgerung sei der letzte Integrationsschritt, begründete die Justizministerin. Deshalb dürfe man höchste Anforderungen stellen und den stabilsten ausländerrechtlichen Status verlangen. Damit trägt der Bundesrat der Auffassung des Parlaments Rechnung, das eine parlamentarische Initiative der SVP angenommen hatte, die genau diesen Schritt forderte.
Laut Widmer-Schlumpf will der Bundesrat das BüG auch den jüngsten Entwicklungen im Ausländerrecht anpassen. Dort wurden in den letzten Jahren neue Anforderungen an Ausländer verankert, die sich in der Schweiz aufhalten wollen. Neu in die Gesetze aufgenommen wurden insbesondere Bestimmungen zur gesellschaftlichen Integration dieser Personen.
Der Bundesrat orientiert sich in der BüG-Revision eng an diesen Integrationsvorschriften. Im Wesentlichen besteht eine erfolgreiche Integration demnach darin, wenn ein Ausländer die Grundsätze der Bundesverfassung respektiert sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet.
Zudem muss sich die Person in einer Landessprache verständigen können und den Willen zeigen, am Wirtschaftsleben teilzunehmen oder sich auszubilden. Sprachtests werden auf Bundesebene keine verlangt.
Der Bundesrat will aber verlangen, dass die einbürgerungswilligen Personen mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sind. Dies sei etwa dann gegeben, wenn die Person regelmässige Kontakte zu den am Wohnort lebenden Schweizerinnen und Schweizern pflege oder sich zugunsten eines lokal verwurzelten Vereins engagiere.
Um eine rasche Integration zu fördern, will die Regierung die geforderte Mindest-Aufenthaltsdauer in der Schweiz von 12 auf 8 Jahre senken. Jene Personen sollten belohnt werden, die dank überdurchschnittlich grossen Anstrengungen nach kurzer Zeit einen hohen Integrationsgrad erlangt haben.
Personen, bei denen die Integration länger dauert, sollen mit der Einreichung eines Gesuchs zuwarten müssen, bis sie in Anwendung des Ausländerrechts nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung erhalten.
Der Bundesrat will im neuen BüG auch die kantonalen und kommunalen Aufenthaltsdauern harmonisieren, die Bestimmungen zur Wiedereinbürgerung vereinfachen, den Verfahrensverlauf vereinheitlichen und die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen klären.
Laut Widmer-Schlumpf wird auch im neuen Gesetz kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung geschaffen. An der Möglichkeit, dass Gemeindeversammlungen über Einbürgerungen befinden können, wird nicht gerüttelt. Der BüG-Entwurf geht nun in die Vernehmlassung. Sie dauert bis am 22. März 2010.
ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft