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CH/Bundesverwaltungsgericht hebt Tarif für Musikhandys aus formellen Gründen auf

Bern (awp/sda) – Auf Musikhandys dürfen vorerst noch keine Urheberrechtsgebühren erhoben werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den von der Schiedskommission festgelegten Tarif aufgehoben, weil deren frühere Präsidentin in einem Interessenkonflikt gestanden haben könnte.
Die Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten hatte im März 2010 die Vergütung festgelegt, die Hersteller und Importeure auf Musikhandys bezahlen müssen. Die Abgabe sollte 30 Rappen pro Gigabyte betragen. Für ein iPhone mit 16 Gigabyte wäre so eine einmalige Vergütung von 4,80 CHF fällig geworden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Schweizerischen Wirtschaftsverbandes der Informations-, Kommunikations-, und Organisationstechnik (SWICO) nun gutgeheissen und den Tarifbeschluss aufgehoben. Die Schiedskommission muss neu entscheiden. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Laut dem Verdikt aus Bern erscheint die damalige Präsidentin der Kommission, Danièle Wüthrich-Meyer, als befangen. Sie hatte am Tarifbeschluss mitgewirkt, obwohl sie wusste, dass sie als neue Präsidentin der Urheberrechtsgesellschaft Swissperform im Rennen ist, die selber als Partei am Verfahren beteiligt ist.
Laut Gericht hätte Danièle Wüthrich-Meyer aus diesem Grund gegenüber den Verfahrensparteien und den Mitgliedern der Schiedskommission offen legen müssen, dass sie in den Anschein eines Interessenkonfliktes geraten sei oder geraten könnte. (Urteil B_4632/2010 vom 21.4.2011)

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