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CH/BVK-Affäre: Administrativuntersuchung fördert Mängel zutage

Zürich (awp/sda) – Die Organisation der Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK) ist in den letzten Jahren mangelhaft gewesen, aber stark verbessert worden. Zu diesem Schluss kommen die Autoren einer Administrativuntersuchung der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich. Stärkere Kontrollmechanismen seien nötig.
Finanzdirektorin Ursula Gut hatte eine unabhängige externe Administrativuntersuchung angeordnet. Dies unabhängig von der Strafuntersuchung der im letzten Frühjahr aufgeflogenen BVK-Korruptionsaffäre und der politischen Aufarbeitung der Situation der BVK durch eine parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK).
Bei der Untersuchung der BVK-Vermögensanlagen kamen die Gutachter zum Schluss, zum Teil seien Geschäftsbeziehungen mit unerfahrenen Unternehmen eingegangen worden. In einem Fall sei die Mandatsvergabe “objektiv nicht nachvollziehbar und reglementswidrig” gewesen.
Während Jahren habe man Mandate nicht kritisch hinterfragt. Teilweise seien sie auch überteuert gewesen, sagte Wirtschaftsprüfer Werner Schiesser. Bei mehreren Mandaten stellte er eine unzulässige Kumulation von Funktionen fest. Ein anderes Mandat sei zu verschachtelt aufgebaut gewesen.
Der Gutachter Georg Müller hatte zu klären, welche Voraussetzungen eine Korrumpierung begünstigt haben könnten und welche organisatorischen Verbesserungen sich aufdrängen. Zudem haben zwei Revisionsfirmen Geschäftsbeziehungen der BVK analysiert.
Grundsätzlich stützte sich die BVK bei den Anlagen gemäss Untersuchung zu stark auf externe Berater. Dies habe zu hohen Beraterhonoraren und zu einer zunehmenden Abhängigkeit auf allen Führungsstufen geführt. Die Honoraransätze für die Mandatsnehmer seien “sehr lukrativ” gewesen. Der neue BVK-Chef und die Geschäftsleitung habe diese markant gesenkt.
Die Revisionsgesellschaften empfehlen, die bestehenden Loyalitätsvorschriften auf weitere Mitarbeitende auszudehnen. Für die Mandate zur Vermögensanlage seien präzisere Richtlinien nötig. Rasch weiter ausgebaut werden müsse das interne Kontrollsystem. Die Abwicklung der Anlagen müsse klar vom Controlling getrennt werden, und die Abhängigkeit von Beratern sei zu hinterfragen.
Gutachter Georg Müller empfiehlt der Finanzdirektion, nach 20 Jahren eine neue externe Firma mit dem externen Investment Controlling zu beauftragen. Die Tätigkeit dieser Firma müsse auf das Investment Controlling beschränkt bleiben. Nicht mitwirken dürfe sie bei der Vergabe von Mandaten, weil sonst keine unabhängige Beurteilung mehr möglich sei.
cf

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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