Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

CH/Doppelbesteuerung: Ständerat tritt auf erleichterte Amtshilfe ein

Bern (awp/sda) – Der Ständerat ist am Freitag als Zweitrat mit einigem Zähneknirschen auf elf Doppelbesteuerungsabkommen mit erleichterter Amtshilfe eingetreten. Demnach soll die Schweiz nicht mehr in jedem Fall der Amtshilfe Namen und Adresse einer Person oder Bank verlangen.
Der Ständerat schluckte diese neue Interpretation der Musterabkommen der OECD nach einigen grundsätzlichen Fragen zur Steuersouveränität und zur Legitimität des zuständigen OECD-Gremiums, des Global Forum.
Konkret soll die Schweiz gemäss den nachgebesserten Regeln künftig Amtshilfe leisten, wenn der Steuerpflichtige identifiziert ist, wobei diese Identifikation auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann.
Der ersuchende Staat soll den Namen und die Adresse der Bank angeben, soweit sie ihm bekannt ist. Sogenannte “fishing expeditions” – Anfragen ins Blaue hinaus oder andere Beweisausforschungen – sollen ausgeschlossen bleiben.
Diese Interpretationsregel war vom Bundesrat vorgeschlagen worden, nachdem sich abzeichnete, dass die Schweiz wegen der bisher restriktiven Interpretation der Amtshilferegeln von der OECD unter Druck geraten könnte.
rt

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft