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CH/Erste Aufsichtsbehörde über Bundesanwaltschaft gewählt

Bern (awp/sda) – Die vereinigte Bundesversammlung hat am Mittwoch die Mitglieder der neu geschaffenen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft gewählt. Diese sollen eine unabhängige Aufsicht gewährleisten. Bei einem Mitglied war umstritten, ob es dafür geeignet sei.
Bisher war die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft geteilt: Das Justiz- und Polizeidepartement kontrollierte den Bundesanwalt administrativ, das Bundesstrafgericht hatte die fachliche Kontrolle.
Dies führte zu Unklarheiten und Zuständigkeitskonflikten. Für Kontroversen sorgte die Aufsicht vor allem zur Zeit des Konflikts zwischen dem damaligen Justizminister Christoph Blocher und Bundesanwalt Valentin Roschacher.
National- und Ständerat beschlossen in der Folge einen Systemwechsel. Ab kommendem Jahr kontrolliert ein unabhängiges Gremium die Bundesanwaltschaft. Am Mittwoch wählte die vereinigte Bundesversammlung nun die Mitglieder der aus Richtern, Anwälten und juristischen Fachpersonen zusammengesetzten Behörde. Sie folgte dabei den Vorschlägen der vorberatenden Kommission.
Umstritten war die Wahl von David Zollinger, dem Kandidaten der SVP. Dies deshalb, weil Zollinger Mitglied der Geschäftsleitung der Privatbank Wegelin&Co. ist. Gegen seine Wahl stellten sich die Fraktionen der SP und der Grünen. Mit Dick Marty (TI) sprach sich aber auch ein FDP-Vertreter gegen Zollinger aus.
Die Kritiker stellten Zollingers Unparteilichkeit in Frage, da die Bundesanwaltschaft auch Bankiers im Visier habe. Die Integrität Zollingers stehe nicht zur Debatte, sagte Marty. Auch werde seine Kompetenz nicht bezweifelt. Es gehe aber nicht an, in das Aufsichtsgreumium einen aktiven Bankier zu wählen, der auf ausländischen Märkten tätig sei. “Dies wird zu Reibungen führen”, sagte Marty.
Die SVP verteidigte den Kandidaten. Bei der Kritik handle es sich um ein Manöver der Linken, um einen linken Bewerber ins Gremium zu hieven, sagte Alexander Baumann (SVP/TG). Die Kritik an Zollinger stosse völlig ins Leere, denn das Aufsichtsgremium habe nicht die Aufgabe, einzelne Fälle zu überprüfen.
Auch Christian Lüscher (SVP/GE) betonte, die Aufsichtsbehörde dürfe sich nicht in einzelne Fälle einmischen. Somit gebe es auch keine Unvereinbarkeit. Die Mehrheit des Rates wählte schliesslich Zollinger mit 123 von 223 Stimmen, bei einem absoluten Mehr von 112 Stimmen. Der von der Linken als alternativer Kandidat vorgeschlagene Rechtsprofessor Pascal Mahon erhielt 97 Stimmen.
In die siebenköpfige Aufsichtsbehörde wurden neben Zollinger folgende Personen gewählt: Theirry Béguin, ehemaliger Staatsanwalt, ehemaliger Staatsrat und alt Ständerat des Kantons Neuenburg (142 Stimmen), Giorgio Bomio, Richter am Bundesstrafgericht (200 Stimmen), Thomas Fingerhuth, eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Zürich (185 Stimmen), Niklaus Oberholzer, Präsident der Anklagekammer des Kantons St. Gallen (154 Stimmen), Hansjörg Seiler, Bundesrichter (221 Stimmen), Carla Wassmer, eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Schwyz (183 Stimmen).
Weiter wählte die vereinigte Bundesversammlung eine neue Bundesrichterin für die Nachfolge von Michel Féraud. Gewählt wurde Lucrezia Glanzmann-Tarnutzer, Oberrichterin am Obergericht des Kantons Luzern, mit 187 Stimmen von 213 gültigen Stimmen. Als neues nebenamtliches Mitglied des Bundesgerichts wurde einstimmig Stephen Berti gewählt, Professor an der Universität Luzern und Sympathisant der Grünen.
uh

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