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CH/Finanzausgleich: Mehr Geld für Kantone mit grossen Städten

Bern (awp/sda) – Der Nationalrat hat am Mittwoch hart um die Verteilung von 112 zusätzlichen Millionen im Neuen Finanzausgleich (NFA) gerungen. Überraschend hat er dieses Geld vollumfänglich Kantonen mit grossen Städten zugesprochen.
Die Herkunft zählte bei dieser Debatte und Abstimmung teilweise mehr als das Parteibüchlein. Kaum eine Partei stimmte geschlossen für oder gegen den Vorschlag von Daniel Vischer (Grüne/ZH), der schliesslich mit 87 zu 73 Stimmen gutgeheissen wurde.
Es gehe darum, eine Ungerechtigkeit auszugleichen, erklärte Beat Jans (SP/BS). Städter kämen nicht nur für Kultur- und Bildungsangebote oder Arbeitslose auf, sondern auch für Randregionen oder die Landwirtschaft.
Angesichts der Mittel, die der Bund zusätzlich in den NFA zahlen will, sei jetzt die letzte Chance für eine faire Abgeltung dieser Lasten gekommen: “Niemandem wird etwas weggenommen”, sagte Jans. “Wir sind es den städtischen Gebieten, den Wachstumsmotoren schuldig”, erklärte Markus Hutter (FDP/ZH).
Ungehört verhallten die Worte des Innerrhoders Arthur Loepfe (CVP), wonach Zentren auch von Vorteilen profitierten, von Finanz- und Arbeitsplätzen, von grossen Unternehmen. Ungehört blieb auch die Warnung, dass die Kantone frei im Entscheid sind, wohin die zugewiesenen Gelder fliessen – nicht unbedingt in die Ballungszentren.
Auch der Hinweis vor einem nicht systemkonformen Entscheid wurde in den Wind geschlagen, da er zu früh komme und noch Daten fehlten. Vergeblich erklärte schliesslich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, dass alle Kantone Anrecht auf das Geld hätten, da es darum gehe, die fehlerhafte Globalbilanz der vergangenen drei Jahre wieder auszutarieren.
Konkret zahlt der Bund die 112 Mio CHF zwischen 2012 und 2015 jährlich zusätzlich in den Finanzausgleich ein, denn nach der Einführung des NFA zeigte sich, dass die Kantone stärker belastet werden als früher.
Nach Verhandlungen mit den Kantonen schlug der Bundesrat vor, davon 15,4 Mio CHF in den sozio-demografischen Lastenausgleich zugunsten von Kantonen mit grossen Städten fliessen zu lassen und ebensoviel in den geografisch-topografischen Lastenausgleich zugunsten der Bergkantone.
Der Restbetrag sollte in den vertikalen Ressourcenausgleich zwischen finanzstarken und -schwachen Kantonen geschüttet werden. Den Sieg trugen nun im ersten Schritt die Städte davon. Allerdings muss sich auch der Ständerat, in welchem Land- und Bergkantone die Mehrheit halten, noch über die Vorlage beugen.
Die Linke, aber auch die SVP nahm die Vorlage zum Anlass, auch an anderen Ecken und Enden des NFA zu schräubeln. Ihnen war jedoch wenig Erfolg beschieden. So lehnte es die grosse Kammer klar ab, Steuerdumping zu verbieten.
Nehmerkantonen sollen keine Vorschriften bei den Steuern gemacht werden. Eine Minderheit wollte ihnen verbieten, die Steuern unter das Mittel der Geberkantone zu senken – oder aber ihnen in dem Fall die Mittel zu kürzen. Die Kantone sollten “zuerst ihre Hausaufgaben machen und nicht auf Steuerratings achten”, forderte Louis Schelbert (Grüne/LU).
Unterstützt wurden die Grünen von Vertretern der Geberkantone aus den Reihen der SVP. Diese erhofften sich davon eine geringere Belastung für ihre ressourcenstarken Kantone. Martin Bäumle (glp/ZH) nannte diesen Schachzug “Lex Anti-Obwalden aber Pro-Schwyz”.
Doch die SP wollte die eingesparten Mittel den Nehmerkantonen zukommen lassen, während Grüne und Teile der SVP die Ausschüttungen der reichen Kantone kürzen wollten. Beide Anträge wurden abgelehnt.
Erfolglos war auch der Antrag zur Einführung von Mindeststandards, damit Leistungen nicht von Kanton zu Kanton auseinanderklaffen. Bürgerliche fürchteten hier einen Eingriff in die Steuerhohheit der Kantone und damit einen Angriff auf den Föderalismus.
Der SVP war weiter die Ausgestaltung des Härteausgleichs ein Dorn im Auge. Dieser stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleich schlechter gestellt wird. Pirmin Schwander (SVP/SZ) wollte die Übergangsdauer von 28 auf 18 Jahre senken, blieb jedoch erfolglos.
Der seit 2008 geltende NFA trägt den höheren Sonderlasten der Zentren Rechnung. So standen letztes Jahr 347 Mio CHF zur Verfügung für den sozio-demografischen Lastenausgleich (SLA). Damit werden gemäss einer Studie 8,3% der Sonderlasten von urbanen Kantonen abgegolten.
Kantone mit viel unproduktiver Fläche (Gebirge) erhalten für den Ausgleich der geografisch-topografischen Sonderlasten (GLA) ebenfalls 347 Mio CHF. Damit konnten die betroffenen Kantone 22% ihrer Sonderkosten decken.
Insgesamt sollen in den kommenden vier Jahren jährlich rund 3,867 Mrd CHF in den NFA fliessen. Der Bund trägt 2,236 Mrd CHF, die Geberkantone 1,631 Mrd CHF. 822 Mio CHF sollen in den Lastenausgleich fliessen.
rt

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