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CH/FINMA: Bank am Bellevue und Giorgio Behr haben Offenlegungspflichten verletzt

Zürich (awp) – Die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat ihre Untersuchung im Verfahren gegen den Investor Giorgio Behr und die Bank am Bellevue wegen Verletzung der börsenrechtlichen Meldepflichten abgeschlossen. Behr habe im Rahmen eines Beteiligungsaufbaus an der sia Abrasives seine Offenlegungspflichten nach Art. 20 Börsengesetz verletzt, teilte die FINMA am Mittwoch mit.
Zudem habe sich ergeben, dass Behr nur innert weniger Tage über 20% der Stimmrechte an der sia Abravesis erwerben konnte, weil die Bank am Bellevue mindestens seit Januar 2008 sia Abrasives-Namenaktien im Hinblick auf eine Weiterveräusserung an Giorgio Behr für Rechnung ihrer Kunden kaufte und bei diesen zur weiteren Verwendung “parkierte”. Damit habe Behr seine Offenlegungspflichten und die Bank ihre aufsichtsrechtlichen Organisations- und Gewährspflichten schwer verletzt.
Die Bank am Bellevue gab unterdessen bekannt, dass sie die rechtliche und tatsächliche Beurteilung der FINMA nicht teile und behalte sich vor, eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu richten.
Die Analyse der fraglichen Transaktionen hätten jedoch gewisse Schwächen in der Organisation ergeben, deren Korrektur die Bank unverzüglich und auf eigene Initiative in die Wege geleitet habe.
Giorgio Behr zeigte sich überrascht über die FINMA-Verfügung. Er habe sich bei dem Erwerb der der Beteiligung “korrekt verhalten”, teilte der Investor mit. Auch er werde daher beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben.
dm/ps

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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