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CH/Gegenvorschlag zu Bausparinitiativen gescheitert

Bern (awp/sda) – Der Ständerat hat den indirekten Gegenvorschlag zu zwei Bausparinitiativen in der Schlussabstimmung vom Freitag abgelehnt. Die Vorlage ist damit gescheitert. Der Entscheid fiel mit 22 zu 17 Stimmen bei drei Enthaltungen.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag wollten die Räte den Erwerb von Wohneigentum mit steuerlichen Begünstigungen fördern. In der Frühjahrssession hatte sich die kleine Kammer aber bereits äusserst knapp für die Vorlage ausgesprochen. Der Nationalrat schloss sich in der zu Ende gegangenen Sommersession indessen mit deutlichem Mehr an.
Wäre der indirekte Gegenvorschlag nicht am Ständerats-Veto gescheitert, wären beide Initiativkomitees zum Rückzug ihrer Begehren bereit gewesen. Zu einer Volksabstimmung wäre es mit grosser Wahrscheinlichkeit dennoch gekommen, denn die SP wollte das Referendum gegen den Gegenvorschlag ergreifen.
Die Gesetzesänderung war als Antwort auf Volksinitiativen des Hauseigentümerverbandes (HEV) sowie der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) gedacht.
Wer für ein Eigenheim spart, hätte jährlich bis 10’000 CHF (für Ehepaare 20’000 CHF) vom steuerbaren Einkommen abziehen können, und zwar während maximal zehn Jahren. Erfolgt der Kauf nicht innert fünf Jahren wäre eine Steuernachzahlung fällig geworden.
Fast alle Kantone lehnten die Revision ab, und auch der Bundesrat stellte sich dagegen. Die Gesetzesänderung wäre für Bund und Kantone mit Steuerausfällen von jährlich über 100 Mio CHF verbunden gewesen. Kritiker bezeichneten die Vorlage nicht als Förderung des Bausparens sondern des Steuersparens.
rt

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