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CH/Geldwäscherei: Bundesrat nimmt Immobilienhändler unter die Lupe

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat will prüfen, ob der Immobiliensektor nicht doch dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden sollte. Er beantragt dem Parlament, ein entsprechendes Postulat aus den Reihen der Grünen anzunehmen.
Der Bundesrat verfolge die Entwicklung aufmerksam, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf das Postulat. Zurzeit lägen zwar keine Anzeichen vor, dass der Schweizer Immobiliensektor systematisch zu Geldwäschereizwecken missbraucht werde.
Ein Missbrauchspotenzial bestehe aber, und zwar bei Immobilienkäufen, bei denen die Zahlungsabwicklung beispielsweise über ausländische Banken oder durch Barzahlungen ohne Beteiligung eines Finanzintermediärs erfolgten. Der Bund prüfe daher diesen Bereich und werde nötigenfalls Massnahmen vorschlagen.
Der Bundesrat erinnert in seiner Antwort daran, dass er selbst 2005 vorgeschlagen hatte, auch Personen dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, die gewerbsmässig Immobilienhandel betreiben und dabei Bargeld in erheblichem Wert entgegennehmen.
In der Vernehmlassung sei dies jedoch auf breite Ablehnung gestossen. Der Immobiliensektor habe sich stark gewehrt. Dabei habe er allerdings auch aufzeigen können, dass der Immobilienhandel bereits genügend Vorschriften unterstellt sei.
Transaktionen im Immobilienbereich würden meistens über Finanzintermediäre getätigt, die dem Geldwäschereigesetz unterstellt seien, hält der Bundesrat fest. Deshalb habe er damals von seinen ursprünglichen Plänen Abstand genommen.
Die Grüne Nationalrätin Brigit Wyss gibt in ihrem Postulat zu bedenken, dass der Immobiliensektor gemäss Experten grundsätzlich anfällig sei für Geldwäscherei. Im Zuge der Finanzkrise seien im Immobilienbereich zudem grosse Investitionen getätigt worden, schreibt Wyss. Eine erneute Prüfung scheine daher gerechtfertigt.

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