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CH/Gesamtarbeitsvertrag im Gerüstbau um ein Jahr verlängert

Bern (awp/sda) – Nach zähen Verhandlungen haben sich die Vertragsparteien im Schweizer Gerüstbau geeinigt. Der bestehende Vertrag wird ein Jahr weitergeführt und die Löhne generell um 50 CHF angehoben. Am 1. April 2012 soll ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in Kraft treten.
Im neuen GAV würden die Zuschläge bei Überzeit und die bezahlte Reisezeit klarer geregelt, schreibt die Gewerkschaft Unia in einer Mitteilung vom Donnerstag. Die Lohnfortzahlung bei Betriebsunfällen werde ab dem 5. Dienstjahr von 80 auf 90% angehoben. Neu sollen ausserdem zwei Tage bei Geburt eines Kindes bezahlt werden. Die Sozialpartner müssen das verhandelte Ergebnis noch in den zuständigen Gremien ratifizieren lassen.
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