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CH/Holenweger-Prozess: Verteidiger will Freispruch, Genugtuung und Schadenersatz

Bellinzona (awp/sda) – Oskar Holenwegers Verteidiger Lorenz Erni fordert vom Bundesstrafgericht, auf die Anklage gegen seinen Mandanten nicht einzutreten oder ihn vollumfänglich freizusprechen. Zudem verlangt er mindestens 50’000 CHF Genugtuung sowie Schadenersatz.
Am Freitagmittag beendete Erni sein tags zuvor begonnenes Plädoyer. Er äusserte sich zu dem von der Bundesanwaltschaft (BA) erhobenen Vorwurf, dass Holenweger als Drehscheibe für Bestechungszahlungen des französischen Industriekonzerns Alstom fungiert und sich dabei in mehrfacher Hinsicht strafbar gemacht haben soll.
Erni bekräftige zunächst seine Ansicht, dass das ganze Untersuchungsverfahren gegen seinen Mandanten ungesetzlich gewesen sei und die erhobenen Beweise deshalb nicht verwendet werden dürften, weil der Anfangsverdacht einzig auf den Angaben des mehr als fragwürdigen Informanten Ramos basiert habe.
Die Alstom-Vorwürfe würden indessen auch sachlich nicht zutreffen. Holenweger habe keine fingierten Rechnung gestellt, um damit für Alstom schwarze Kassen zu äufnen. Vielmehr sei er davon ausgegangen, dass den Rechnungen tatsächliche Beratungsleistungen der späteren Empfänger zu Grunde gelegen hätten.
Was die fraglichen Beratungsleistungen betreffe, sei es für einen international tätigen Industriekonzern noch heute unmöglich, im nahen und fernen Osten oder in Südamerika ein Infrastrukturprojekt durchzuführen, ohne vor Ort lokale Agenten und Ingenieure als Berater einzuschalten.
Hinzu komme, das die fraglichen Rechnungen entgegen der Ansicht der BA keine Falschbeurkundung darstellen würden, selbst wenn sie nur für fiktive Leistungen stehen sollten. Überdies habe Holenweger immer nur auf Anweisung der Alstom-Verantwortlichen gehandelt habe.
Aufgrund seines langjährigen Vertrauensverhältnisses zur Alstom-Spitze habe Holenweger davon ausgehen dürfen, dass alles seine Richtigkeit habe. Letztlich würden die Mittel in den angeblichen schwarzen Kassen auf jeden Fall nicht aus einem Verbrechen stammen, womit an ihnen keine Geldwäsche möglich sei.
Die Bestechung fremder Amtsträger sei auch nicht nachgewiesen. Vom Bundesstrafgericht fordert Erni, auf die Anklage der BA gar nicht einzutreten oder Holenweger vollumfänglich freizusprechen. Unter anderem wegen dem enormen Reputationsschaden habe Holenweger zudem Anspruch auf mindestens 50’000 Franken Genugtuung.
Zudem sei seinem Mandanten Schadenersatz für die Anwaltskosten, die Kosten weiterer Berater und seinen Erwerbsausfall zu zahlen. Vorbehalten bleibe ausdrücklich eine spätere Geltendmachung des Schadens, der Holenweger wegen dem unter Wert erfolgten Notverkauf seiner Tempus Bank und seines Ferienhauses entstanden sei.
Am Nachmittag wird Ankläger Lienhard Ochsner noch seinen Strafantrag präzisieren müssen. Nach Ansicht der BA hat sich Holenweger der mehrfachen Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung, der qualifizierten Geldwäscherei und der Bestechung fremder Amtsträger schuldig gemacht.
dl

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