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CH/Initiative für Wiedereinführung der Todesstrafe zurückgezogen

Bern (awp/sda) – Die Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz ist zurückgezogen worden. Dies teilte Komitee-Sprecher Marcel Graf am Mittwoch der Nachrichtenagentur SDA mit. Das Hauptziel der Initianten war offenbar, Aufmerksamkeit zu erregen.
Das siebenköpfige Komitee begründet sein Vorgehen seit Mittwoch auf seiner Website. Die Initiative sei die einzige rechtliche Möglichkeit gewesen, um sich Gehör zu verschaffen: “Unser Hauptziel war, die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam zu machen.”
Diese orten Marcel Graf und seine Mitstreiter im Schweizer Rechtssystem, das auf der Täter- statt auf der Opferseite stehe. Für Hinterbliebene eines Opfers gebe es keine Möglichkeit, sich zu wehren. Sie fordern: “Die Politiker müssen das Rechtssystem endlich auf die Seite des Opfers stellen.”
Der Täter müsse bestraft werden, nicht das Opfer und die Hinterbliebenen. Die Verwahrungsinitiative sei “durch deren Nichtanwendung eine Volksverarschung”. Die Initianten kritisieren zudem, dass ein Täter im Gefängnis Unterkunft, warmes Essen, Unterhaltung und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten “als jeder ehrliche Obdachlose” bekomme.
Ihr Ziel, Aufmerksamkeit zu erregen, haben die Initianten in kürzerster Zeit erreicht. Das Thema warf seit Bekanntwerden der Initiative Ende letzter Woche nicht nur in der Schweiz und in Europa hohe Wellen – es beschäftigte auch die internationale Presse von den USA über die Arabischen Emirate bis nach Angola.
Die Wiener Zeitung “Der Standard” schrieb am Mittwoch: Wenn die Initiative für zulässig erklärt würde, stünde die Schweiz “mehr als in der Minarett-Debatte am Pranger”.
Hinter dem Komitee steht keine politische Gruppierung. Wie Komitee-Sprecher Marcel Graf bereits am Freitag bestätigt hatte, stammen alle Initianten aus dem Umfeld eines Opfers.
Auf ihrer Website schrieben sie am Mittwoch, das Verfahren in ihrem konkreten Fall ziehe sich eineinhalb Jahre hin – “bisher ohne Ergebnis”. Und: “Keine Frage, für uns wäre die Todesstrafe wie in der Initiative beschrieben die Lösung vieler Punkte.” Noch vor wenigen Tagen hatten sie argumentiert, wenn die Todesstrafe nur ein einziges Opfer verhindern könne, lohne sich die Initiative.
Das heftig umstrittene Volksbegehren hatte die formale Prüfung der Bundeskanzlei bestanden, wie am Dienstag im Bundesblatt mitgeteilt worden war. Die Initianten hätten bis zum 24. Februar 2012 Zeit gehabt, um die notwendigen 100’000 Unterschriften zu sammeln.
Das Begehren hätte die Todesstrafe für Personen gefordert, die “in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen”.
In der Politik war die Initiative auf breite Ablehnung gestossen. SP, FDP und die CVP bezogen Stellung gegen die Todesstrafe. Die SVP zeigte Sympathien für die Idee, das Stimmvolk darüber entscheiden zu lassen.
In der Schweiz ist die Todesstrafe seit 1942 im zivilen Strafgesetzbuch abgeschafft. Im Kriegsfall blieb die Todesstrafe bis 1992 bestehen – für Delikte wie Landesverrat, Feind-Begünstigung, Mord und Plünderung. Die letzte Hinrichtung erfolgte 1944.
cf

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