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CH/KBV-Berufungsprozess: Strafen für Haupttäter erhöht

Zürich (awp/sda) – Mit rund 2000 erfundenen Versicherten haben vier Topmanager der Winterthurer Krankenkasse KBV über 27,5 Mio CHF ertrogen. Nun müssen sie wegen Betrugs bis zu fünf Jahre hinter Gitter. Dies hat das Zürcher Obergericht angeordnet.
In seinem am Dienstag eröffneten Urteil befindet das Obergericht den langjährigen Geschäftsleiter der KBV des mehrfachen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Irreführung der Rechtspflege sowie Geldwäscherei für schuldig. Viereinhalb Jahre Freiheitsentzug kassierte der ehemalige Marketingchef.
Damit hat das Obergericht gegen die beiden nicht geständigen Hauptangeklagten die Schuldsprüche des Bezirksgerichts Winterthur nicht nur im Wesentlichen bestätigt, sondern auch die erstinstanzlichen Strafen um je ein halbes Jahr erhöht.
Der heute 62-jährige Ex-Geschäftsleiter und sein 63-jähriger Komplize hatten vergeblich ihre Unschuld beteuert und die Verantwortung auf einen angeblich betrügerischen Versicherungsmakler aus Deutschland abgeschoben.
Wie schon das Winterthurer Gericht stufte nun auch das Obergericht diese Person als erfundenes Phantom ein. Dabei konnten sich beide Instanzen auf die umfassenden Geständnisse der beiden weiteren Ex-Topmanager abstützen.
Der reumütige Ex-Finanzchef erhielt wie schon in Winterthur eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, ein Jahr davon unbedingt. Das vierte Mitglied der Geschäftsleitung kam mit einer bedingten Strafe von zwei Jahren davon.
Die vier Verurteilten hatten zwischen 2000 und 2002 über 27,5 Mio CHF ertrogen. Die Kaderleute operierten dabei mit rund 2000 fiktiven Versicherungsnehmern und kassierten für sie aus dem Risikoausgleichsfonds hohe Geldbeträge.
Die Sache flog auf, da von den Geister-Versicherten über längere Zeit hinweg keiner verstarb. Rund 9,54 Mio CHF zweigten die Angeklagten für sich ab. Nach dem Skandal brach die KBV im Jahr 2004 mit rund 60’000 Versicherten zusammen.
Mit den Schuldsprüchen wurden die beiden Hauptbeschuldigten verpflichtet, der Geschädigten einen Schadenersatz von über fünf Mio CHF zu bezahlen.
Besser erging es zwei ehemaligen Präsidenten des KBV-Verwaltungsrates. Sie wurden vom Obergericht vom Vorwurf der Veruntreuung von Bonusgeldern freigesprochen. Am Bezirksgericht Winterthur hatten sie noch bedingte Geldstrafen erhalten.
uh

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