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CH/Keine Tieranwälte in den Kantonen – 70% lehnen Initiative ab

Bern (awp/sda) – Die Tiere erhalten vorerst keine Tieranwälte. 70,5% der Bevölkerung haben die Volksinitiative des Tierschutz-Verbandes abgelehnt. Kein einziger Kanton nahm das Begehren an. Die Befürworter pochen nun auf einen griffigeren Vollzug.
Am meisten Zustimmung erhielt die Initiative noch in den Städten. Im Kanton Basel-Stadt lag der Ja-Anteil mit 44% am höchsten. In allen anderen Kantonen – auch in Zürich, wo es einen Tieranwalt gibt – nahmen weniger als 40% der Stimmenden die Initiative an. Am deutlichsten abgelehnt wurde sie in ländlichen Gebieten.
Damit bleibt es weiterhin den Kantonen überlassen, ob sie einen Tierschutzanwalt einsetzen wollen oder nicht. Hätten Volk und Stände die Initiative angenommen, wären die Kantone verpflichtet gewesen, eine solche Stelle zu schaffen.
“Enttäuscht und traurig” nimmt der Schweizerische Tierschutz (STS) das deutliche Nein zu seiner Initiative zur Kenntnis, wie STS-Geschäftsführer Hansueli Huber sagte. Er werte das Resultat als Nein gegen die Tieranwälte und nicht gegen den Tierschutz an sich, hielt er fest. Das Volk habe sich offenbar gegen ein Instrument ausgesprochen, das es als übertrieben anschaue.
Eine “Sättigung mit Tierschutzthemen” nannte auch der Zürcher Tieranwalt Antoine Goetschel als einen Grund für das Nein. Es sei etwa immer wieder darüber geredet worden, dass man Meerschweinchen und Wellensittiche nicht mehr alleine halten dürfe. Er könne sich vorstellen, dass “viele Schweizer nun langsam genug davon hatten.” Auf seine Tätigkeit werde das Ergebnis aber keinen Einfluss haben.
Der Tierschutz-Verband kann der Niederlage dennoch etwas Positives abgewinnen: Die Tiere hätten von der Kampagne profitiert, sagte Huber. “Selbst die Gegner haben anerkannt, dass es im Vollzug des Tierschutzes in gewissen Kantonen Probleme gibt.” Die Politik müsse dieser Einsicht nun Taten folgen lassen.
Beim Wort nehmen will auch der Zürcher SP-Nationalrat Mario Fehr die Gegner. Sie hätten das Volk davon überzeugt, dass die Kantone den Tierschutz selbst regeln könnten. Das müssten sie jetzt beweisen.
Für Grünen-Präsident Ueli Leuenberger heisst dies beispielsweise, dass die Kantone Personal aufstocken müssten, um die hängigen Beschwerden zu erledigen. “Dort liegt nämlich das Problem.”
Die Gegner der Vorlage lobten einen “sachlichen Entscheid” des Volkes. Zufrieden zeigte sich Bundespräsidentin Doris Leuthard namens der Landesregierung, welche die Vorlage wie das Parlament ablehnte. Keinesfalls interpretiere der Bundesrat das Resultat als Absage an den Tierschutz, sagte Leuthard.
Auch die bürgerlichen Parteien bekräftigten, dass der Tierschutz durch die Abstimmung nicht in Frage gestellt werde. Das Volk habe aber verstanden, dass es keinen Sinn mache, die Kantone zur Einführung der Tieranwälte zu zwingen, sagte etwa CVP-Vizepräsident Dominique de Buman.
Für den SVP-Nationalrat und Bauernverbands-Präsidenten Hansjörg Walter bestätigt das Resultat, dass “in den letzten Jahren einiges gegangen ist im Tierschutz”. Auch der Bauernverband sei interessiert an einem korrekten Vollzug im Tierschutz. “Schon heute werden Betriebe aber mehrmals jährlich überprüft und die Strafen bei Verfehlungen sind einschneidend.”
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