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CH/Nationalrat weist Revision des Unfallversicherungsgesetzes zurück

Bern (awp/sda) – Die scharfe Kritik der Sozialpartner an der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) hat Wirkung gezeigt: Der Nationalrat hat am Mittwoch beschlossen, die UVG-Revision an den Bundesrat zurückzuweisen.
Der Entscheid fiel deutlich mit 108 zu 63 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Den Rückweisungsantrag hatte der Thurgauer Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Baumeisterverbandes, Werner Messmer, gestellt.
Er hatte sich im Vorfeld der Debatte zusammen mit den Spitzen von Gewerbeverband und Gewerkschaften mit Vehemenz gegen die von der Sozialkommission (SGK) des Nationalrats verschärfte Vorlage ausgesprochen.
Nach Ansicht der Sozialpartner würde mit der Revision in der vorliegenden Form die bislang gut funktionierende Unfallversicherung “ohne Not geschwächt”. Die SGK habe sich von der Versicherungslobby überreden lassen, die SUVA zu schwächen, um den Privatversicherern neue Geschäftsfelder zu erschliessen.
“Es gibt eine einzige Organisation, die an dieser Revision ein wirkliches Interesse hat: der Versicherungsverband”, sagte SP-Nationalrat Paul Rechsteiner (SG), der gleichzeitig Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ist.
Insbesondere kritisierten sie, dass die SGK den Höchstverdienst von 126’000 auf rund 100’000 CHF senken will. Die Folge wäre ihrer Ansicht nach ein Prämienanstieg von 2%, da der SUVA so mehr Einnahmen entgehen würden, als sie bei den Leistungen sparen könne.
Nicht akzeptieren wollen die Sozialpartner zudem, dass die SGK den Mindestinvaliditätsgrad, ab welchem eine UVG-Rente bezahlt wird, von heute 10 auf 20% angehoben werden soll. Dies führe bloss dazu, dass es zu mehr Haftungsklagen von verunfallten Arbeitnehmenden gegen ihre Arbeitgeber komme.
Vertreter aus den Reihen der FDP und der CVP kritisierten die Haltung der Sozialpartner. Die SGK habe den Entwurf des Bundesrats beim Höchstverdienst und beim Mindestinvaliditätsgrad auf Antrag des Gewerbeverbandes verschärft, sagte Pierre Triponez (FDP/BE). Das könne man in der Vernehmlassung nachlesen. Nun habe dieser Verband die Meinung offenbar geändert.
Wegen dieser falschen Signale solle nun eine sonst “moderate, aber notwendige Vorlage” überarbeitet werden. Das sei nicht nötig, sagte Triponez im Namen der FDP. Seine Fraktion sei bereit, in diesen zwei Fragen auf die Vorschläge des Bundesrats zurückzukommen. Diesen Beteuerungen schenkten aber selbst zahlreiche FDP-Vertreter keinen Glauben. Sie unterstützten Messmers Antrag.
Sozialminister Didier Burkhalter hatte zuvor angekündigt, dass er bei einer Rückweisung im Grossen und Ganzen wieder die ursprüngliche Vorlage des Bundesrats präsentieren würde. Es handle sich dabei nämlich – wie von Messmer verlangt – um eine “schlanke Vorlage”.
Die Vorlage gelangt als nächstes in den Ständerat, der zur Rückweisung Stellung beziehen muss. Erst wenn die kleine Kammer ebenfalls Rückweisung beschliesst, muss der Bundesrat die Vorlage überarbeiten. Lehnt der Ständerat den Rückweisungsantrag ab, so muss der Nationalrat seinen Beschluss vom Mittwoch bestätigen, damit die Revision zurück an den Bundesrat geht.
Keine Chance hatte ein Rückweisungsantrag aus den Reihen der SVP, der mit 121 gegen 44 Stimmen abgelehnt wurde. Dieser hatte gefordert, dass in der Revision insbesondere die Abgrenzungsprobleme zwischen Kranken- und Unfallversicherung angegangen werden. Die Vertreter anderer Parteien warnten jedoch davor, hier eine neue Front aufzutun.
ra

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