Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

CH/Nationalratskommission für stärkeren UVG-Leistungsabbau (AF)

Bern (awp/sda) – Wer nach einem Unfall teilinvalide wird, soll künftig nur noch ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent eine Rente der Unfallversicherung erhalten. Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) hat sich mit 13 zu 12 Stimmen für diesen Leistungsabbau ausgesprochen.
Zurzeit wird eine Rente ab einem Invaliditätsgrad von 10 Prozent ausbezahlt. Die SGK kommt mit ihrem Entscheid auf den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats im Rahmen der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zurück. Die Regierung hatte die Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrads nach harschen Reaktionen in der Vernehmlassung aber wieder aus seiner Botschaft gekippt.
Die SGK verschärfte die Vorlage des Bundesrates in zahlreichen weiteren Punkten, wie aus einem Communiqué der Parlamentsdienste vom Freitag hervorgeht. Dies hatte die Kommission schon in den letzten beiden Jahren getan. Am Ende wäre die Vorlage deshalb im Nationalrat Mitte 2009 beinahe beerdigt worden.
Die Linke war unzufrieden wegen den Leistungskürzungen, die Rechte wegen der Ausdehnung des SUVA-Teilmonopols. Trotz eines Nichteintretens-Antrags der SGK trat die grosse Kammer auf die Revision ein und schickte sie zur Detailberatung zurück in die Kommission.
Dort schieden sich die Geister nun erneut, was eine Reihe knapper Entscheide zur Folge hatte. So will die SGK die UVG-Leistungen auch bei Menschen einschränken, die unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, welche objektiv nicht klar fassbar sind. Mit 13 gegen 11 Stimmen empfiehlt die SGK, den Mindestinvaliditätsgrad für diese Menschen – etwa Schleudertrauma-Patienten – von 10 auf 40 Grad zu erhöhen.
Mit 12 gegen 10 Stimmen sprach sich die Kommission auch für verschärfte Voraussetzungen für UVG-Witwen- und Witwerrenten aus. Der überlebende Ehegatte soll nur Anspruch auf eine Rente haben, wenn ihm für die Betreuung von nicht rentenberechtigten Kindern Erziehungsgutschriften angerechnet worden sind und er mindestens 50 Jahre alt ist.
Der Bundesrat möchte den Rentenanspruch auf Witwen beschränken. Zudem sollen sie nur in den Genuss einer Rente kommen, wenn sie älter als 45 sind und Kinder haben, die nicht mehr rentenberechtigt sind.
Wie der Bundesrat will die SGK Überversicherungen abbauen und die UVG-Invalidenrenten beim Erreichen des AHV-Alters kürzen. Pro Jahr, das der Versicherte im Zeitpunkt des Unfalls älter war als 25 Jahre soll die Kürzung 2,5 Prozentpunkte betragen. Während der Bundesrat die Rentenreduktion aber auf 50 Prozent beschränken wollte, fordert die SGK mit 13 zu 11 Stimmen eine unbegrenzte Rentenkürzung.
Umstritten blieb auch die Frage des SUVA-Teilmonopols. Mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte es die SGK ab, die SUVA mit einem Vollmonopol auszustatten. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wies die SGK gleichzeitig einen Antrag ab, der die Industrie-Betriebe vom SUVA-Obligatorium ausnehmen wollte.
Verworfen wurden auch zwei Anträge, alle Betriebe des Gesundheitswesens sowie alle Gross- und Detailhandelsbetriebe der SUVA zu unterstellen. Diese Betriebe sind heute grösstenteils privat versichert. Anders als der Bundesrat möchte die Kommission der SUVA erlauben, im Unfallgeschäft Zusatzversicherungen anzubieten.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft