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CH/Nationalratskommission für verschärfte Regeln für Rentenanpassungen

Bern (awp/sda) – Die Sozialkommission des Nationalrats will schärfere Regeln für die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung. Mit 16 zu 10 Stimmen hielt sie an den Sicherungen fest, die der Nationalrat in die 11. AHV-Revision einbaute.
Der Nationalrat will die Rentenanpassung vom Zustand des Ausgleichsfonds abhängig machen. Solange der Stand des Fonds mindestens 70% einer Jahresausgabe entspricht, werden die Renten alle zwie Jahre angepasst. Beträgt die Jahresteuerung mindestens 4%, kann die Anpassung auch im Jahresrhythmus erfolgen.
Steht der Ausgleichsfonds unter 70%, werden die Renten erst angepasst, wenn 4% Teuerung aufgelaufen sind. Eine linke Kommissionsminderheit will wie der Bundesrat am heutigen System festhalten. Heute kann die Regierung die Renten unabhängig vom Stand des Ausgleichsfonds anpassen.
Die Kommission wird ihre Beratungen an ihrer Sitzung von Ende oktober weiterführen. Kern der 11. AHV-Revision bilden die Massnahmen zur erleichterten Frührente. Während die Mehrheit des Nationalrats jede Erleichterung ablehnt, sprach sich der Ständerat letzten April für einen Kompromiss aus. Die erleichterte Frühpensionierung soll vom Einkommen abhängig gemacht werden.
rt

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