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CH/Nationalratskommission will Kinder von Krankenkassenprämien befreien

Bern (awp/sda) – Eltern sollen künftig für ihre Kinder keine Krankenkassenprämien mehr bezahlen müssen. So möchte es die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK). Sie hat zwei parlamentarischen Initiativen mit dieser Forderung Folge gegeben.
Mit 16 zu 8 Stimmen sprach sich die Kommission für die Initiative von Ruth Humbel (CVP/AG) aus, mit 13 zu 10 Stimmen für jene von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL), wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die erste Initiative will Kinder, die zweite zusätzlich auch junge Erwachsene in Ausbildung von den Krankenkassenprämien befreien.
Die Mehrheit der Kommission befand, dies sei ein wirksames Instrument, um insbesondere mittelständische Familien zu entlasten, die keine Prämienverbilligung erhielten. Gemäss Leutenegger Oberholzer werden Familien durch Kinderprämien mit rund einer Milliarde Franken belastet. Dies stehe im Widerspruch zum Ziel, Familien mit Kindern finanziell zu entlasten, hält sie fest.
Ruth Humbel gibt zu bedenken, dass mit den stetigen Prämienerhöhungen der Druck steige, einen immer grösseren Teil der Bevölkerung zu subventionieren. Das heutige Prämienverbilligungssystem sei kompliziert und mit viel administrativem Aufwand verbunden. Die Prämienbefreiung für Kinder wäre wesentlich einfacher, effizienter und solidarischer.
Heute hätten Familien die Prämien der älteren Generation so stark mitzufinanzieren, dass sie selber Prämienverbilligung beanspruchen müssten, schreibt Humbel in der Begründung zu ihrer Initiative. Allenfalls könnten mit der Definition einer Einkommensobergrenze hohe Einkommen von der Prämienbefreiung der Kinder ausgenommen werden.
Ebenfalls gutgeheissen hat die Kommission eine Initiative von Humbel zur Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Für dieses Anliegen sprach sie sich mit 14 zu 10 Stimmen aus. Die Mehrheit der Kommission vertrat die Meinung, die unterschiedliche Finanzierung des ambulanten und stationären Bereichs führe zu Fehlanreizen.
Heute werden ambulante Behandlungen gemäss TARMED vergütet. Berücksichtigt sind dabei auch die Investitionskosten. Stationäre Behandlungen werden dagegen zu mindestens 50% vom Kanton getragen, ohne dass dabei die Investitionskosten berücksichtigt werden.
Die Befürworter eines Wechsels befürchten, dass im heutigen System zuweilen eine teurere stationäre Behandlung verordnet wird, obwohl eine kostengünstigere ambulante Behandlung ausreichen würde. Kritiker sehen in der Finanzierung aus einer Hand derweil eine unerwünschte weitere Stärkung der Krankenversicherer.
Mit 13 zu 10 Stimmen sprach sich die Gesundheitskommission schliesslich dafür aus, die Zuständigkeiten für die Unterstützung Bedürftiger neu zu regeln. Die ständerätliche Schwesterkommission kann damit einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
Heute muss der Heimatkanton dem Wohnkanton die Unterstützung erstatten, wenn der oder die Unterstützte noch nicht seit zweit Jahren ununterbrochen im anderen Kanton wohnt. Diese Regel sei veraltet und problematisch, begründet Philipp Stähelin (CVP/TG) seine parlamentarische Initiative.
mk

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