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CH/Neue Aufsicht und neue Bestimmungen für berufliche Vorsorge (AF)

(Meldung ergänzt, Titel und Lead angepasst)
Bern (awp/sda) – Der Bundesrat hat die vom Parlament beschlossene Strukturreform der beruflichen Vorsorge in Kraft gesetzt. Zudem fällte die Landesregierung einen ersten personellen Entscheid bezüglich der neuen Oberaufsichtskommission.
Zum Präsidenten der Oberaufsichtskommission wurde Pierre Triponez gewählt. Das Pensum des Berner FDP-Nationalrats und Ex-Gewerbeverband-Direktors beträgt 60%. Er nimmt seine Tätigkeit am 1. August auf und wird bei den Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten mitwirken. Bei den Eidg. Wahlen im Herbst tritt Triponez nicht mehr an.
Die Kommissionsmitglieder werden diesen Herbst bestimmt. Die Kommission soll ab dem 1. Januar 2012 aktiv werden, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Dienstag bekannt gab.
Personell können die Oberaufsichtskommission und das Sekretariat mit maximal 25,5 Stellen besetzt werden. Das seien deutlich weniger Stellen als in der Botschaft vorgesehen waren, schreibt das EDI. Dadurch könnten die Kosten pro versicherte Person gegenüber der Vernehmlassungsvorlage von 1 CHF auf 80 Rappen pro Jahr gesenkt werden.
Basis für die Einsetzung der Kommission ist eine vom Parlament im Frühling 2010 verabschiedete Strukturreform. Darin wurde festgelegt, dass die bisher vom Bundesrat bzw. vom Bundesamt für Sozialversicherungen ausgeübte Oberaufsicht neu einer ausserparlamentarischen Kommission zugewiesen wird.
Aufgabe der Oberaufsichtskommission wird es laut EDI-Angaben sein, für eine einheitliche Aufsichtspraxis der kantonalen bzw. regionalen Aufsichtsbehörden zu sorgen. Gleichzeitig soll die Kommission sicherstellen, dass das System der beruflichen Vorsorge als Ganzes zuverlässig funktioniert.
Gleichzeitig mit der Neuregelung der Aufsicht setzte der Bundesrat neue Bestimmungen über die Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften in Kraft. Sie sollen die finanzielle Sicherheit dieser Einrichtungen gewährleisten.
Dazu wird das Modell des differenzierten Zieldeckungsgrades eingeführt und die Erreichung eines Deckungsgrads von 80 Prozent innerhalb von 40 Jahren gefordert. Die Einrichtungen sollen zudem rechtlich, organisatorisch und finanziell aus der Verwaltungsstruktur herausgelöst und verselbständigt werden.
Neu werden an die Integrität und Loyalität aller mit der Verwaltung einer Vorsorgeeinrichtung oder deren Vermögen betrauten Personen konkrete Anforderungen wie guter Ruf, einwandfreie Geschäftstätigkeit und Vermeidung von Interessenskonflikten gestellt. Die Nutzung von Insiderwissen aus der Tätigkeit für Vorsorgeeinrichtungen bei Börsengeschäften wird verboten.
mk

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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