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CH/Neue Verordnung für Finanzintermediäre

Dieser Inhalt wurde am 18. November 2009 - 14:10 publiziert

Bern (awp/sda) - Personen, die in der Schweiz berufsmässig als Finanzintermediäre arbeiten, unterstehen ab Anfang 2010 einer neuen Verordnung. Der Bundesrat hat sie am Mittwoch verabschiedet. Im Wesentlichen übernimmt die Verordnung bisherige Regeln.
Konkret sind in dem Papier die Tätigkeiten umschrieben, die als Finanzintermediation gelten. Finanzintermediäre können im Kredit- und im Handelsgeschäft oder in der Vermögensverwaltung tätig sein oder Dienstleistungen für den Zahlungsverkehr anbieten.
Als Beruf wird die Finanzintermediation unter anderem dann betrachtet, wenn eine Person mit solchen Geschäften mehr als 20'000 CHF pro Jahr verdient.
Wie die Bundeskanzlei mitteilte, führte der Bundesrat gegenüber den bislang geltenden Bestimmungen der Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde Finma nur wenige Neuerungen ein. So gilt das stark geldwäschereigefährdete Geld- und Wertübertragungsgeschäft fortan immer als berufsmässige Tätigkeit.
ps

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