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CH/Offene Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

Bern (awp/sda) – Die Schweiz und Deutschland haben sich im März grundsätzlich auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DAB) nach OECD-Standard geeinigt. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll bis in den Herbst Lösungen zu den noch offenen Fragen präsentieren.
Ungeklärt ist unter anderem, was mit unversteuerten Geldern geschehen soll, die Deutsche in den vergangenen Jahren in der Schweiz deponiert haben. Geregelt sind nur neue Schwarzgeld-Fälle, in denen die Schweiz bei einem Amtshilfegesuch Informationen weitergibt.
Eine Amnestie für Steuersünder lehnt Deutschland ab. Geprüft wird derzeit der Vorschlag einer Abgeltungssteuer: Schweizer Banken würden eine Steuer auf nicht deklarierte ausländische Vermögen erheben und diese anonym an den deutschen Fiskus weiterleiten. Im Gegenzug wird verlangt, dass Zulassungsbeschränkungen für Schweizer Banken auf dem deutschen Markt aufgehoben werden.
Ungelöst ist ausserdem der Umgang mit gekauften gestohlenen Bankdaten. Die Schweiz lehnt bislang eine Amtshilfe ab, wenn Deutschland sein Gesuch auf solche Daten stützt.
rt

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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