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CH/Parlament erhöht Druck auf UBS zur Aufarbeitung der Vergangenheit

Bern (awp/sda) – Das Parlament erhöht den Druck auf die UBS, die Umstände aufzuarbeiten, die 2008 zur staatlichen Finanzspritze zugunsten der kriselnden Grossbank führten. Danach erst soll die UBS die von der Nationalbank übernommenen “toxischen Wertpapiere” zurückkaufen dürfen.
Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat der Motion von Konrad Graber (CVP/LU) zugestimmt. Der Entscheid fiel deutlich mit 106 zu 49 Stimmen. Einzig die SVP-Fraktion sprach sich gegen den Vorstoss aus.
Die Mehrheit argumentierte, dass alles unternommen werden müsse, damit die UBS nie mehr auf staatliche Unterstützung zählen müsse. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hatte im Herbst 2008 von der UBS illiquide Wertpapiere und andere Vermögenswerte in der Höhe von 38,7 Mio USD übernommen.
Um eine neuerliche Staatsspritze zu verhindern, müsse die Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) unbedingt umgesetzt werden. Diese fordert von der UBS die Aufarbeitung des bankinternen Umgangs mit der Subprime-Krise.
Nur so könne die Bank das Vertrauen bei den Kunden wiedergewinnen. Nur unter dieser Voraussetzung sei eine Rückführung der “toxischen Wertpapiere” zu verantworten.
Um die UBS zur Aufarbeitung zu bewegen, hatte die GPK zudem vom Bundesrat gefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Bund oder Organe des Bundes (etwa die Pensionskasse des Bundes Publica oder der AHV-Ausgleichsfonds) gegen die früheren UBS-Manager Verantwortlichkeitsklagen einreichen können. Insbesondere solle der Bund für die Verfahrenskosten garantieren.
Der Bundesrat hat nach eigener Auffassung diese Forderungen der GPK so weit als möglich erfüllt. Der Bundesrat habe die UBS-Führung ersucht, die Frage einer Verantwortlichkeitsklage zu prüfen, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Rechtlich sei der Bundesrat aber nicht in der Lage, die UBS oder den AHV-Ausgleichsfonds zu verpflichten, solche Klagen einzureichen.
Weiter verwies die Finanzministerin darauf, dass die UBS das Recht habe, die in einem Stabilisierungsfonds der Schweizerischen Nationalbank hinterlegten Vermögenswerte unter gewissen Bedingungen zurückzukaufen. So werde die SNB einem Rückkauf etwa nur zustimmen, wenn die Bank völlig stabilisiert sei. Die SNB und die UBS seien sich einig, dass zurzeit kein Bedarf für den Rückkauf bestehe.
Laut Widmer-Schlumpf kann die Motion aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden, da der Bundesrat der Nationalbank keine Weisungen erteilen könne.
mk

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