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CH/Personenfreizügigkeit: Fast 40% der EU-Arbeitnehmer unter GAV entlöhnt (AF)

(Meldung umfassend erweitert)
Bern (awp/sda) – 38 Prozent der von EU-Firmen entsandten Kurzaufenthalter haben 2010 für weniger als den Schweizer GAV-Mindestlohn arbeiten müssen. In Branchen ohne GAV waren es 12 Prozent. Von den kontrollierten Schweizer Arbeitgebern unterschritten 41 Prozent den Mindestansatz.
Das sind in allen Kategorien mehr als im Vorjahr, wie die Kontrollen der flankierenden Massnahmen ergaben. Die Kontrollen wurden ausgeweitet, so dass 40’000 meldepflichtige Personen erfasst wurden, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in seinem Bericht zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen am Dienstag bilanziert.
Serge Gaillard, Leiter der Direktion für Arbeit im SECO, erklärte vor den Medien, die Kontrollen hätten über die Hälfte der Entsandten umfasst und damit die politischen Vorgaben übertroffen.
Insgesamt wurden 18’000 Schweizer Unternehmen und etwa 16’000 Entsendebetriebe aus der EU unter die Lupe genommen. Diese Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer für weniger als 90 Tage in der Schweiz. Die Hälfte dieser Kurzaufenthalter war bei Schweizer Firmen, 40 Prozent bei ausländischen beschäftigt. 10 Prozent galten als Selbstständige.
Kontrolliert wurden die Arbeitsbedingungen von den tripartiten und paritätischen Kommissionen. Die paritätischen überwachen die Branchen mit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Gemäss SECO sind Verstösse hier einfacher zu identifizieren, da selbst geringe Abweichungen geahndet werden.
Viele Schweizer schwarze Schafe
Die Kontrollen zeigten, dass 38 Prozent der Entsendebetriebe nicht GAV-konforme Löhne zahlten. Von den Schweizer Unternehmen bezahlten 41 Prozent zu wenig. Mit der Überwälzung der Kontrollkosten oder Konventionalstrafen sanktioniert wurde ein Drittel dieser Fälle.
Im Vorjahr waren bei 21 Prozent der Entsende- und bei 30 Prozent der Schweizer Betriebe Lohnunterbietungen festgestellt worden. Allerdings war die Zahl der Kurzaufenthalter krisenbedingt geringer.
Branchen ohne GAV werden von den kantonalen tripartiten Kommissionen überwacht. Sie kontrollieren, ob die “üblichen Löhne” bezahlt werden. Die Kommissionen setzen sich aus Kantonsvertretern, Arbeitgebern und -nehmern zusammen. Gemäss SECO ist es hier schwieriger, Verstösse festzustellen. Unterboten wurden die üblichen Löhne von 12 Prozent der Entsende- und 6 Prozent der Schweizer Betriebe.
GAV für Reinigungsbranche
Die tripartiten Kommissionen können bei wiederholten und missbräuchlichen Lohnunterbietungen eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeit eines bestehenden Gesamtarbeitsvertrags oder Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen verlangen. Derzeit prüft die nationale tripartite Kommission eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz.
Am meisten Sanktionen wurden 2010 im Gartenbau, auf dem Bau, im Sicherheits- und Reinigungsgewerbe sowie im verarbeitenden Gewerbe verhängt. Diese Branchen bleiben auch 2011 im Fokus der Arbeitsinspektoren.
Mit 1200 gab es am meisten Bussen wegen Verstosses gegen die Meldepflicht. Dienstleistungssperren für einen gewissen Zeitraum wurden 580 verhängt, 200 davon wegen nicht bezahlter Bussen.
Die Einigungsverfahren mit Entsendebetrieben, die Löhne unterbieten, verliefen gemäss Gaillard in 87 Prozent der Fälle erfolgreich. Von den 233 Verfahren mit Schweizer Firmen endeten nur 53 Prozent in Minne.
Besonderes Augenmerk bei den Kontrollen galt 2010 den Selbständigen. Deren Zahl hat sich seit 2005 fast verdreifacht. Bei 23 Prozent aller Kontrollen ergab sich der Verdacht auf eine Scheinselbständigkeit. Maler, Plattenleger und Schreiner waren dabei gemäss Gaillard an der Spitze.

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