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CH/SGB-Vorstand beschliesst Referendum gegen revidiertes AVIG unter Vorbehalt

Bern (awp/sda) – Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) hat beschlossen, gegen das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) das Referendum zu ergreifen. Darauf werde nur verzichtet, wenn es in der Parlamentsberatung noch wichtige Fortschritte gebe.
Die Arbeitslosenversicherung müsse in Krisenzeiten die erwerbslos gewordenen Menschen wirksam gegen Lohnausfall schützen, schrieb der SGB am Donnerstag. Die AVIG-Revision ziele aber in die gegenteilige Richtung: Auf dem Höhepunkt der Krise, wenn Arbeitslose auf Hilfe angewiesen wären, werde der Versicherungsschutz drastisch abgebaut.
Die AVIG-Revision müsste ein höheres Schutzniveau garantieren als die bereits von Abbau gekennzeichnete Vorlage des Bundesrates. Der Ständerat und anschliessend noch ausgeprägter der Nationalrat hätten diese Vorlage massiv verschlechtert.
Gegen die Jugendlichen, Hauptopfer der Krise, seien gleich mehrere “Husarenstreiche” lanciert worden: Kürzung der Taggelddauer von 400 auf 130 Tage für bis zu 25-Jährige und auf 260 Tage für 25- bis 30-Jährige, Abbau der Taggelder für Beitragsbefreite von 260 auf 90, schärfere Regelung der Zumutbarkeit.
Attackiert worden seien auch die Langzeitarbeitslosen. Die Bestimmung, wonach in besonders von der Krise betroffenen Regionen Taggelder auf 520 Tage verlängert werden können, solle fallen. Gleichzeitig wolle der Nationalrat nach einem Jahr Arbeitslosigkeit die Taggelder in zwei Schritten um je 5 Prozent kürzen.
“Die Opfer der Krise werden in dieser “Abbau-Revision als Täter bestraft”, schreibt der SGB. Diesen “sozialen Zynismus” werde er mit dem Referendum verhindern.

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