Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

CH/Ständerat will besseren Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken (AF)

(ergänzt nach Zustimmung des Rates)
Bern (awp/sda) – Schneeballsysteme, Adressbuchschwindel, falsche Gewinnversprechen – wer Konsumenten über den Tisch zieht, soll künftig härter bestraft werden. Der Ständerat hat die Revision des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) einstimmig gutgeheissen.
Die Revision sei nötig, weil mit dem heutigen Gesetz gewisse unlautere Praktiken nur ungenügend geahndet werden können, sagte Bundespräsidentin Doris Leuthard am Mittwoch in der kleinen Kammer. So sei beispielsweise der Adressbuchschwindel “zu einem grossen Ärgernis für viele Betroffene geworden”.
Auch Schneeballsysteme und unlautere allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind zunehmend ein Problem für Konsumentinnen und Konsumenten. Die neuen Regeln im UWG sollen es dem Bundesrat deshalb ermöglichen, besser gegen solche Geschäftspraktiken vorzugehen.
Sie setzen an zwei Punkten an: Zum einen werden neue Bestimmungen ins Gesetz aufgenommen, die irreführende Praktiken von Firmen stärker regulieren. Zum anderen soll die Durchsetzung des Rechts verbessert werden.
Der Ständerat hat der Revision am Mittwoch als Erstrat zugestimmt – weitgehend diskussionslos und ohne Gegenstimme.
Die kleine Kammer schloss sich zudem allen Vorschlägen der vorberatenden Rechtskommission an: Sie will in mehreren Punkten weiter gehen als der Bundesrat.
So soll der Bund neu auch gegen Gewinnversprechen vorgehen können, die an Werbefahrten oder einen Kaufzwang geknüpft sind. Und beim Geschäftsverkehr im Internet soll die Identität von Anbieter und Käufer klar ersichtlich sein.
Die neuen Bestimmungen – so schlägt es der Bundesrat vor – sollen nicht nur Missbräuche unterbinden, sondern auch die Klagerechte des Bundes erweitern. Nach geltendem Recht kann der Bund nur dann intervenieren, wenn eine Schweizer Firma ausländische Personen oder Unternehmen täuscht.
Neu soll er auch zugunsten von Konsumenten und Unternehmen im Inland intervenieren können. Diese Bestimmung ist für den Fall gedacht, dass eine grössere Gruppe vom Missbrauch betroffen ist. Insbesondere bei Internetbetrügern dürfte dies gemäss Einschätzung des Bundesrats der Fall sein.
Mit dem revidierten Gesetz will der Bundesrat zudem die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden verbessern. Dies hält er für notwendig, weil grenzüberschreitende Betrügereien in den letzten Jahren stark zugenommen haben.
All diesen Änderungen stimmte der Ständerat diskussionslos zu. Am meisten Voten provozierten zwei Einzelanträge – einer wurde angenommen, der andere zurückgezogen.
Mit 25 zu 10 Stimmen folgte der Rat dem Antrag von Géraldine Savary (SP/VD). Damit will er auch jene bestrafen, die den sogenannten Sterneintrag im Telefonbuch nicht beachten und Kunden gegen ihren Willen mit Werbung eindecken oder ihre Daten weitergeben. Auch Bundesrätin Leuthard unterstützte diesen Zusatz.
Bruno Frick (CVP/SZ) hingegen zog seinen Antrag auf Streichung eines Artikels zu den AGB nach reger Debatte zurück. Er hatte sich zunächst dagegen gewehrt, dass AGB neu auch dann als missbräuchlich gelten, wenn sie nicht ausdrücklich “irreführend” sind, sondern lediglich “Treu und Glauben” verletzen.
Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.
uh

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft