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CH/Ständerat will Erben vor Überraschungen durch Steuerbehörden schützen

Bern (awp/sda) – Der Ständerat will Erben vor bösen Überraschungen schützen, wenn der Verstorbene Steuerschulden hatte. Er hat am Donnerstag eine Motion von Hans Hess (FDP/OW) angenommen, welche die Streichung eines Artikels des Mehrwertsteuergesetzes verlangt.
Nach Darstellung von Hess gibt der Artikel der Steuerverwaltung das Privileg, unabhängig des öffentlichen Inventars ihre Forderungen gegenüber den Erben geltend zu machen. Dies möchte er mit seiner Motion ändern.
Es sei der Steuerverwaltung zuzumuten, dass sie – wie die anderen Gläubiger – ihre Forderungen im Rahmen des öffentlichen Inventars geltend mache, argumentierte Hess. Wenn Erben auf Basis des öffentlichen Inventars den Nachlass annähmen, sollten sie davon ausgehen dürfen, dass keine weiteren Forderungen gestellt würden.
Für die im Inventar verzeichneten Schulden hafteten die Erben sowohl mit der Erbschaft als auch mit ihren eigenen Vermögen. Für nicht im öffentlichen Inventar aufgenommene Schulden haften sie grundsätzlich nicht. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion festhält.
Erben müssten stets beachten, dass neben den zivilrechtlichen noch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen – zum Beispiel aus Steuerschulden – bestehen könnten, schreibt der Bundesrat. Für die Eidgenössische Steuerverwaltung bestehe keine Anmeldepflicht für die auf die Erben übergehenden Steuerschulden eines Erblassers.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf wies im Ständerat vor allem darauf hin, dass aus Sicht des Bunderates eine Streichung des fraglichen Artikels im Mehrwertsteuergesetz an der Rechtslage nichts ändern würde. Der Rat stimmte der Motion dennoch zu.

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