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CH/Steuerstreit: Verkauf von Bankdaten soll scharf bestraft werden

Bern (awp/sda) – Wer Bankkundendaten an Dritte – etwa ausländische Steuerbehörden – verkauft, soll wegen Berufsgeheimnisverletzung verurteilt werden. Die Täter sollen dabei mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren belegt werden können.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) hat eine parlamentarische Initiative der FDP mit diesen Forderungen mit 16 zu 7 Stimmen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Die Kommission will für solche Datenverkäufe im Bankengesetz den Tatbestand der Berufsgeheimnisverletzung schaffen. Dieser soll nicht nur als Vergehen, sondern als Verbrechen ausgestaltet sein, so dass für solche Delikte Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren ausgesprochen werden können.
Die WAK beschloss im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis auch, den automatischen Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden per Gesetz auszuschliessen. Sie hat mit 15 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung einer parlamentarischen Initiative der FDP zugestimmt.
Die FDP schlägt vor, dass der spontane sowie der automatische Informationsaustausch im Amtshilfegesetz ausgeschlossen wird. In diesem Gesetz, dessen Entwurf der Bundesrat letzte Woche in die Vernehmlassung schickte, soll auch festgehalten werden, dass die Herausgabe von Bankdaten nur im individuellen Amtshilfeverfahren erlaubt sein soll.
Die WAK hat zudem zwölf weitere dem OECD-Standard über die Amtshilfe in Steuersachen angepasste Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geprüft. Die Kommission empfiehlt ihrem Rat die Abkommen mit Kanada, Japan, Indien, der Türkei, Polen, Kasachstan, Uruguay und Griechenland einstimmig zur Annahme.
Umstrittener waren die revidierten DBA mit Deutschland, den Niederlanden, Tadschikistan und Georgien, denen die Kommission aber nach erfolgter Diskussion dennoch zustimmte.
Die WAK lehnte es dabei mit 18 zu 6 Stimmen ab, die Ratifizierung des Abkommens mit Deutschland solange zu sistieren, bis die Verhandlungen mit dem nördlichen Nachbarn über eine Abgeltungssteuer zu einem konkreten Ergebnis geführt haben.
Mit 24 zu 1 Stimme deutlich abgelehnt hat die WAK eine Initiative der BDP, die verlangte, das Bankgeheimnis in der Bundesverfassung festzuschreiben. Gleichzeitig sollte den zuständigen Behörden erlaubt werden, gestützt auf Doppelbesteuerungsabkommen oder ein Bundesgesetz die Offenlegung von Kundendaten anzuordnen.
mk

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