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CH/Stromtarif 2009: Bundesrat hat Gericht zufolge Kompetenzen überschritten

Bern (awp/sda) – Um die Stromtarife unter Kontrolle zu halten, hatte der Bundesrat 2008 die Stromversorgungsverordnung geändert und die grossen Kraftwerke befristet in die Pflicht genommen. Damit hat er laut Bundesverwaltungsgericht seine Kompetenzen überschritten.
Der Bundesrat hatte im Dezember 2008 eine Revision der Stromversorgungsverordnung verabschiedet, mit welcher die angekündigte Strompreiserhöhung per 1. Januar 2009 gedämpft werden sollte. Dabei nahm er bei den sogenannten Systemdienstleistungen die Kraftwerke mit mehr als 50 Megawatt Leistung in die Pflicht.
Für den Stromtarif 2009 wurden für diese Dienstleistungen Kosten von 0,77 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) festgelegt. Der Bundesrat beschränkte den Anteil zu Lasten der Endverbraucher auf 0,4 Rappen/kWh. Der Rest sollte in den Jahren 2009 bis 2013 den grösseren Kraftwerken in Rechnung gestellt werden.
In seinem Urteil kommt das Bundesverwaltungsgericht nun zum Schluss, dass vom Stromversorgungsgesetz her kein Raum dafür bestanden hat, mit den Kraftwerkbetreibern einen neuen Kreis von Tarifpflichtigen zu schaffen. Dafür wäre laut Gericht eine Änderung des Gesetzes selber notwendig gewesen.
Das Stromversorgungsgesetz sehe aber vielmehr vor, dass die Endverbraucher belastet werden sollten. Daran ändere nichts, dass es sich bei der bundesrätlichen Änderung nur um eine befristete Massnahme handle und damit der Strompreiserhöhung “einfach und kurzfristig wirksam” hätte entgegengewirkt werden können.
ra

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