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CH/Stromtarife: Konsumentenschutz und Preisüberwacher für gesetzliche Lösung

Bern (awp/sda) – Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und der Preisüberwacher wollen, dass die für unzulässig befundene Kostenüberwälzung auf Kraftwerke gesetzlich geregelt wird. Gelegenheit dazu bietet die laufende Revision des Stromversorgungsgesetzes.
Laut Beat Niederhauser, Geschäftsführer des Preisüberwachers, ist der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts für die Konsumenten bedauerlich. Man werde sich dafür einsetzen, dass die vom Bundesrat unzulässigerweise auf Verordnungsstufe geregelte Kostenüberwälzung auf grosse Kraftwerke eine ausreichende gesetzliche Basis erhalte.
Niederhauser verweist auf die laufende Revision des Stromversorgungsgesetzes, in deren Rahmen die Anpassung erfolgen könnte.
Nach Ansicht von SKS-Geschäftsführerin Sara Stalder wäre es nicht tragbar, wenn die fraglichen Kosten von rund 200 Millionen Franken nun einfach auf die Konsumenten abgewälzt würden. Vielmehr seien die Stromanbieter in die Pflicht zu nehmen. Auch die SKS werde sich dafür einsetzen, dass das Stromversorgungsgesetz entsprechend angepasst werde.

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