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CH/TBTF: Grossbanken müssen künftig Aktiven mit 19% Eigenmitteln unterlegen

Bern (awp/sda) – Die Grossbanken UBS und CS sollen höhere Eigenkapitalpolster aufbauen müssen als ihre ausländischen Konkurrenten. Der Bundesrat hält trotz Kritik aus Bankenkreisen an seinen Vorschlägen zur Eindämmung der Grossbanken-Risiken fest, wie der am Mittwoch veröffentlichten Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu entnehmen ist.
Konkret sollen Grossbanken, die bei einem Konkurs die ganze Volkswirtschaft in Mitleidenschaft ziehen könnten, künftig ihre Aktiven mit 19% Eigenmitteln absichern. Der internationale Regulierungsstandard Basel III, auf dessen Eckwerte sich die internationale Gemeinschaft im September 2010 geeinigt haben, sieht dagegen 10,5% vor.
In der Schweiz dagegen sollen die systemrelevanten Grossbanken UBS und CS künftig allein 10% der Eigenmittel in “hartem” Eigenkapital halten, etwa in Form von einbezahltem Eigenkpaital oder Gewinnvorträgen. Dazu sollen sie weitere 9% der Eigenmittel als Wandelkapital bilden. Im Krisenfall würden diese Pflichtwandelanleihen in Eigenkapital umgewandelt.
Im wesentlichen hat der Bunderat damit die die generelle Stossrichtung des Entwurfs zur Gesetzesvorlage beibehalten.
Bankenvertreter, insbesondere UBS-CEO Oswald Grübel, haben die Pläne des Bundesrats, die Eigenkapitalvorschriften deutlich über das Niveau von Basel III anzuheben, zuletzt scharf kritisiert. Die Schweiz dürfe nicht vorpreschen, sagten sie und fanden Unterstützung durch die bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP.
Der Bundesrat will jedoch an diesen Vorschlägen grundsätzlich nichts ändern. Den Bedenken will er dennoch Rechnung tragen, wie er am Mittwoch in einem Communiqué schreibt. So will er jährlich darüber berichten, wie sich das internationale Umfeld bezüglich Eigenmittel entwickelt.
Ansonsten basiert der Entwurf für ein revidiertes Bankengesetz weitgehend auf den Vorschlägen der Expertenkommission vom letzten Oktober.
sig/rt

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