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CH/Telekom: Fernmeldekommission will mit Bundesrätin Leuthard sprechen (AF)

(Ergänzt um Angaben des UVEK und Aussagen aus dem Ständerat)
Bern (awp) – Die Situation am Schweizer Telekommarkt bleibt ein Thema für die Politik. Die Fernmeldekommission des Ständerates möchte nach der gestrigen Anhörung des Präsidenten der Kommunikationskommission (ComCom), der Wettbewerbskommission (Weko) und des Preisüberwachers nun auch noch mit Bundesrätin Doris Leuthard sprechen.
Zudem liegt bereits der Entwurf für eine Motion vor, die punktuelle Änderungen am Fernmeldegesetz vorsieht. Dabei geht es unter anderem um den Jugendschutz und die Kompetenzen des Regulators.
Thema der Anhörung am Dienstag war vor allem “die Frage des hinreichenden Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt”, so die Kommission in einer Mitteilung. Der Bundesrat hatte in Erfüllung eines Postulats Mitte September einen Bericht zum Fernmeldemarkt vorgelegt, der nun diskutiert wird.
Aufgrund des Wechsels an der Spitze des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wollen die Parlamentarier die Situation mit der neuen Vorsteherin Doris Leuthard erörtern, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Bundesratsbericht war noch unter ihrem Vorgänger Moritz Leuenberger entstanden.
“Die Kommission behält es sich vor, je nach Ergebnis der Aussprache mit einer Motion nachzustossen”, erklärte Ständerätin und Kommissionsmitglied Verena Diener (GLP/ZH) am Mittwoch auf Anfrage. Wichtige Kritikpunkte im Bericht des Bundesrates seien auch in der Kommission gesehen worden.
Anders als der Bundesrat könnte die Ständerats-Kommission aber zu dem Schluss kommen, dass eine Revision des Fernmeldegesetzes nötig ist. “Die Kommission hat einen Entwurf einer Motion erarbeitet, die eine punktuelle Revision des Fernmeldegesetzes vorsieht. Dabei geht es unter anderem um den Jugendschutz und die Kompetenzen der ComCom”, sagte Ständerat und Kommissionsmitglied Claude Janiak (SP/BL) gegenüber AWP.
Angestrebt werde eine Öffnung des Fernmeldegesetzes in Richtung Technologieneutralität, eventuell mit Ermächtigung des Bundesrates weitere Technologien für eine Regulierung zu öffnen, so Janiak weiter. Dies wäre für die entstehenden Glasfasernetze von Bedeutung. Ob die Motion eingereicht werde, sei aber noch nicht entschieden, hiess es.
Der Bundesrat hatte argumentiert, dass eine Gesetzesänderung trotz einiger Unzulänglichkeiten nicht angezeigt sei. Dies würde die für Investitionen unabdingbare Rechtssicherheit gefährden, hiess es seinerzeit. Die Swisscom als grösste Anbieterin am Telekommarkt und ehemalige Monopolistin sah ihre Position damals bestätigt.
Mängel zeigte der Bericht vor allem im Mobilfunk und Festnetz-Breitbandmarkt auf. In beiden Fällen liege zwar eine hohe Marktdurchdringung vor, die Preisentwicklung werfe aber namentlich im Vergleich zu anderen europäischen Staaten Fragen auf, hiess es. Auch von einem eingeschränkten Wettbewerb war die Rede.
Der Bundesrat verwies auf einige Möglichkeiten, um diese Probleme zu beheben: etwa das heute auf Kupfernetze beschränkte Recht, Netze marktbeherrschender Anbieter gegen Entgelt mitzubenutzen, auf andere Technologien auszudehnen, oder die Möglichkeiten des Regulators auszuweiten.
Die ComCom hatte den Bundesrat im November in einem Brief aufgefordert, seine Haltung zu überdenken. Die Behörde sprach sich unter anderem für eine technologieneutrale Regulierung aus – auch mit Blick auf die entstehenden Glasfasernetze. Zudem will die ComCom künftig – anders als bisher – von Amts wegen eingreifen können.
Trotz personeller Rochade hat der Bundesrat seine Einschätzung zum Telekommarkt wohl nicht geändert: “Der Bundesrat hat sich im Herbst positioniert. Dem gibt es nichts beizufügen”, teilte das UVEK auf Anfrage mit.
Die nächste Sitzung der ständerätlichen Fernmeldekommission findet am 17./18. Februar statt.
cc/ps

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