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CH/Unternehmenssteuerreform:: Baselstadt fordert “klare Korrekturen”

Basel (awp/sda) – Die baselstädtische Regierung fordert “klare Korrekturen” an der Unternehmenssteuerreform II des Bundes. Sie sei enttäuscht über das Ergebnis der Sondersession des Nationalrates zum Kapitaleinlageprinzip, teilte sie am Dienstag mit.
Konkret fordert die Basler Regierung, dass Kapitaleinlagen erst steuerfrei zurückgezahlt werden dürfen, wenn alle Gewinnreserven und -vorträge ausgeschüttet sind. Zudem sei die Rückwirkung aufzuheben. In der Vernehmlassungsvorlage war keine Rückwirkung vorgesehen gewesen; die Regierung habe in ihrer Stellungnahme auch vor einer solchen gewarnt.
Die Kantonsregierung geisselte die Informationen der Steuerverwaltung für die Beratung der Reform in der Bundesversammlung als ungenügend. Nun aber habe sich der Nationalrat trotz Kenntnis der geschätzten Steuerausfälle von jährlich bis 600 Mio CHF gegen jegliche Anpassungen ausgesprochen.
Die Unternehmenssteuerreform sei nach einer substanziellen “Fehlinformation” an der Urne äusserst knapp durchgekommen. Der Bundesrat habe die Ausfälle auf nur rund 80 Mio CHF beziffert. Auch die Anpassung an Nachbarländer sei eine unzutreffende Behauptung, kritisiert die Basler Regierung.
dl

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