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CH/Weko: Anzeichen für Wettbewerbsbeschränkung bei Hörgeräten bis 2009 (AF)

Bern (awp/sda) – Die Wettbewerbskommission (Weko) ortet Anzeichen für eine verbotene Wettbewerbsbeschränkung auf dem Hörgerätemarkt in den Jahren 2006 bis 2009. Da es seither erhebliche Veränderungen gegeben hat und weitere noch anstehen, eröffnet die Weko noch keine Untersuchung.
Die Branche steht aber weiterhin unter Beobachtung. Die Anfang 2010 begonnene Vorabklärung über den Hörgerätemarkt werde fortgeführt, teilte die Weko am Freitag in einem Communiqué mit. Damit können die Wettbewerbshüter die Marktverhältnisse beim Verkauf von Hörgeräten weiter abklären und die Auswirkungen der veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Der damalige Chef der Invalidenversicherung (IV), Alard du Bois-Reymond, hatte in einem Interview vermutet, dass in der Schweiz bei Hörgeräten ein Kartell oder ein Monopol bestehe und deshalb die Preise hierzulande überrissen seien. Dies veranlasste die Weko dazu, eine Vorabklärung einzuleiten.
Die Hörgerätebranche reagierte empört. Sie wies den Vorwurf überzogener Preise zurück. Es handle sich um “polemische und sachlich nicht haltbare Behauptungen”, äusserte sich die Organisation Hörenschweiz damals.
Nun kommt die Weko zum Schluss, dass es in der Schweiz zwar keine Preisabsprachen zwischen den Hörgeräteherstellern gebe. Der Wettbewerb funktioniere. Allerdings gebe es Anhaltspunkte für unzulässige Preisabsprachen zwischen Herstellern und Hörgeräte verkaufenden Akustikern in den Jahren 2006 bis Ende 2009.
Viele Akustiker hätten die Verkaufspreisempfehlungen der Hersteller auf der Hörgeräteliste des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) befolgt, schreibt die Weko. Es gebe Anhaltspunkte für eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs.
Seit Anfang 2010 habe sich jedoch die Lage grundlegend geändert: Einerseits hätten die Hersteller die Tarife für die Abgabe von Hörgeräten massgeblich gesenkt. Andererseits seien auf den BSV-Listen der zuzahlungspflichtigen Hörgeräte keine Verkaufspreisempfehlungen mehr aufgeführt.
Es sei noch zu früh zu sagen, wie sich dies auf die Preise der Akustiker ausgewirkt habe, schreibt die Weko. Es sei jedoch von vermehrten Preiswettbewerb auszugehen. Zudem werde das staatliche Abgabesystem von Hörgeräten durch die IV ab 1. Juli grundlegend geändert. Alle diese Veränderungen dürften sehr grosse Auswirkungen auf den Verkauf und die Preise von Hörgeräten haben.
Deshalb leite die Weko derzeit noch keine Kartelluntersuchung ein. Die Vorabklärung werde aber fortgeführt, um die Marktverhältnisse unter den geänderten Rahmenbedingungen zu beobachten und abzuklären, ob eine Untersuchung eröffnet werden solle.
cf

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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