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CH/Weko sieht Preismissbrauchsbekämpfung nach Swisscom-Urteil erschwert

Bern (awp) – Die Wettbewerbskommission (Weko) sieht sich nach dem Urteil in Sachen Swisscom vor höheren Hürden. Das Bundesgericht habe für die Preismissbrauchsbekämpfung nach dem Kartellgesetz höhere Eingriffsschwellen festgestellt, teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Im Gegensatz zur Ansicht der Weko und in Abweichung von der Praxis der europäischen Wettbewerbsbehörden müsse gemäss Bundesgericht beim Preismissbrauch das Element des “Erzwingens” selbständig nachgewiesen werden.
Im Markt habe die Weko ihr Ziel aber trotzdem erreicht, hiess es weiter. Die Mobilterminierungsgebühren seien seit 2005 massiv gesunken – von 33,5 Rappen im Mai 2005 auf heute weniger als 10 Rappen.
Eine erste Senkung von 33,5 auf 20 Rappen habe die Swisscom bereits auf den 1. Juni 2005 vorgenommen, kurz nachdem das Sekretariat den Telekomkonzern mit seinen Untersuchungsergebnissen konfrontiert habe.
Zu den verfahrensrechtlichen und den institutionellen Rügen von Swisscom sowie zur Frage der Marktbeherrschung des Unternehmens hat sich das Bundesgericht den Angaben zufolge nicht geäussert.
cc/uh

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