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CH/Widmer-Schlumpf: Beim Hauskauf soll künftig Fahndungsregister geprüft werden

Bern (awp/sda) – Die Schweiz zieht Lehren aus dem Fall Polanski: Wenn ein Ausländer in der Schweiz ein Haus kaufen will, soll künftig geprüft werden, ob er international gesucht wird.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf habe das Bundesamt für Justiz beauftragt, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzubereiten, sagte Sprecher Guido Balmer am Donnerstag auf Anfrage. Er bestätigte einen Bericht des “Tages-Anzeigers”.
Roman Polanski konnte 2006 in Gstaad ein Chalet kaufen, obwohl gegen ihn ein internationaler Haftbefehl vorlag – und obwohl das Bundesamt für Justiz gemäss der Lex Koller Hauskäufe von Ausländern bewilligen muss.
Das Fahndungsregister werde heute bei der Bewilligung nicht geprüft, erklärt Balmer. Damit es künftig geprüft werden könne, brauche es eine gesetzliche Grundlage. In welcher Form das Gesetz geändert werden soll, ist noch offen. Ob und in welcher Form der Verkauf von Grundstücken an Ausländer künftig überhaupt noch geregelt werden soll, wird derzeit diskutiert.
Dass Polanski in Gstaad ein Chalet kaufen konnte, war Teil der Begründung dafür, dass die Schweiz den Regisseur nicht auslieferte: Polanski habe nicht damit rechnen müssen, in der Schweiz verhaftet zu werden, nachdem der Hauskauf bewilligt worden sei, erklärte Widmer-Schlumpf am Montag. Die Auslieferung hätte damit gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstossen.
Eine andere Lehre hat der Bund aus dem Fall Polanski bereits gezogen: Heute kann ein juristischer Sachbearbeiter in einem solchen Fall nicht mehr im Alleingang die Verhaftung anordnen, wie es im Fall Polanski geschah. Seit vergangenem Herbst muss der Direktor des Bundesamtes für Justiz Auslieferungsgesuche beurteilen.

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