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CH/Zusammenarbeit mit Betrieben muss gemäss IV-Versicherung verbessert werden

Bern (awp/sda) – Unternehmen und die Invalidenversicherung müssen künftig besser zusammenarbeiten, um mit gezielten beruflichen Massnahmen Arbeitsplätze von Erkrankten und Verunfallten zu erhalten, respektive die Patienten wieder in die Arbeitswelt zu integrieren.
Dies ist eine Schlussfolgerung des Forschungsprogrammes zur Invalidenversicherung, das das Bundesamt für Sozialversicherungen 2006 gestartet hat. Der Synthesebericht wurde am Donnerstag in Bern vorgestellt. Untersucht wurden in erster Linie die Ursachen der starken Zunahme der IV-Rentner in den letzten Jahren.
Die Zahl der Bezügerinnen und -bezüger von Invalidenrenten hatte sich 1985 bis 2006 etwa verdoppelt, auf fast 300’000. Der Anteil der Rentenbeziehenden mit psychischen Erkrankungen hatte sich von rund 25 auf 40 Prozent erhöht. Viele davon sind Migrantinnen und Migranten. Die Zunahme der Bezüger belastete die IV-Rechnung stark.
Laut den Untersuchungen verstärken sich die Wirkungen der psychischen Beeinträchtigung und des Migrationshintergrundes wechselseitig. Zudem war das IV-System früher zu stark auf die Prüfung von Rentenansprüchen fixiert und zu wenig auf die Möglichkeiten der Wiedereingliederung der Bezüger in den Arbeitsmarkt. Dies waren die Hauptgründe für das Ansteigen der IV-Rentnerzahlen.
Mit der 4. und 5. IV-Revison (2004/2008) wurde die IV von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung umgebaut. Seither stehen die Devise “Arbeit (respektive Integration) vor Rente” sowie Abklärungs- und Wiedereingliederungsmassnahmen im Zentrum der Bemühungen. Die Zahlen der Rentenbezüger sinken seither wieder.
Zu den Massnahmen gehören die Einführung der Regionalen Ärztlichen Dienste 2005, mit denen die Rentenabklärung verbessert werden soll, spezielle Programme für Migranten sowie aktive Arbeitsvermittlung. Unternehmen ergriffen unter dem Begriff Disability Management oder Gesundheitsmanagement Massnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen erkrankter oder verunfallter Beschäftigter.
Um den Erfolg dieser Massnahmen zu sichern, müsste die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und IV-Stellen noch verbessert werden, heisst es im Synthesebericht. Nach Meinung der Betriebe könnten die IV-Stellen sie noch stärker dabei unterstützen, ein Disability Management einzuführen.
Für das Forschungsprogramm wurden 2,2 Millionen Franken aufgewendet. Ein Folgeprogramm ist bereits lanciert. Es soll vertieft die Wirkungen der 4. und 5. IV-Revision untersuchen.
cf

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