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Chronologie des Falls Roman Polanski

Rund zehn Monate lang ist der 76-jährige polnisch-französische Filmemacher Roman Polanski in der Schweiz festgehalten worden. Nun hat sich die Schweiz gegen seine Auslieferung an die USA entschieden. Hier die wichtigsten Etappen der Affäre Polanski und seines Hausarrests in der Schweiz:

März 1977: Roman Polanski, 43, macht Samantha Geimer, 13, mit Drogen gefügig und vergeht sich sexuell an ihr.

Apr. 1977: Polanski bezeichnet sich vor Gericht als nicht schuldig wegen Vergewaltigung, ändert aber im August seine Meinung und wird wegen “ausserehelichen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen” zu 3 Monaten Aufenthalt in einer Gefängnisklinik zur psychiatrischen Abklärung verurteilt. Nach 42 Tagen vorzeitige Entlassung.

Jan. 1978: Polanski, seit 1975 im Besitz eines französischen Passes, flieht nach Paris. Der Richter weigert sich, ihn in Abwesenheit zu verurteilen.

Aug. 1994: Der Staatsanwalt weigert sich, den Fall abzuweisen, wenn Polanski nicht vor Gericht erscheint. Die Zivilklage hat dieser bereits durch die Zahlung von 225’000 Dollar an Geimer beendet.

Dez. 2008: Polanskis Anwälte verlangen, dass der Fall wegen Ungereimtheiten im ersten Prozess fallen gelassen wird.

26. Sept. 2009: Der 76-jährige Filmemacher, der am fünften Zurich Film Festival für sein Lebenswerk ausgezeichnet werden sollte, wird bei seiner Einreise in Zürich festgenommen. Zuvor hatte das US-Justizministerium dem Bundesamt für Justiz (BJ) auf Anfrage bestätigt, dass ein Haftbefehl gegen den Regisseur aus dem Jahre 1978 wegen Vergewaltigung einer damals 13-Jährigen noch gültig sei.

Ende Sept. 2009: Die französische und die polnische Regierung sowie zahlreiche Kulturschaffende – darunter die Regisseure Woody Allen, Wim Wenders und Martin Scorsese – reagieren irritiert auf die Festnahme Polanskis und fordern seine Freilassung.

2. Okt. 2009: Der frühere US-Staatsanwalt David Wells, der vor mehr als 30 Jahren den verantwortlichen Richter zu einer Haftstrafe für den Starregisseur gedrängt haben will, nimmt diese Aussage zurück.

4. Okt. 2009: Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf verteidigt das Vorgehen ihres Bundesamtes bei der Festnahme Polanskis. Aussenministerin Micheline Calmy-Rey hatte zuvor “mangelndes Fingerspitzengefühl” bei der Polanski-Festnahme kritisiert.

20. Okt. 2009: Das Bundesstrafgericht weist eine Beschwerde von Roman Polanski gegen den Auslieferungshaftbefehl ab und verwehrt ihm die Haftentlassung wegen Fluchtgefahr. Zehn Tage später weist auch das BJ ein Haftentlassungsgesuch von Polanski ab.

22. Okt. 2009: Die USA ersuchen formell um die Auslieferung von Roman Polanski. Das Auslieferungsgesuch stützt sich auf den US-Haftbefehl von 1978. Diesen hatte ein kalifornisches Gericht erlassen, weil Polanski entgegen seiner Zusicherung nicht vor dem Richter erschienen war.

23. Nov. 2009: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona heisst eine Beschwerde Polanskis gegen den BJ-Entscheid gut und entlässt ihn gegen eine Kaution von 4,5 Mio. Franken aus der Auslieferungshaft.

4. Dez. 2009: Polanski wird aus der Haft entlassen und in sein Chalet nach Gstaad, Kanton Bern, gebracht. Dort steht er unter Hausarrest und muss eine elektronische Fussfessel tragen.

21. Dez. 2009: Ein kalifornisches Berufungsgericht weist einen Antrag der Polanski-Anwälte auf Einstellung des Vergewaltigungsverfahrens ab.

21. Feb. 2010: Wegen des Hausarrests in Gstaad kann Roman Polanski den Silbernen Bären der Berlinale für seinen Politthriller “The Ghost Writer” nicht persönlich entgegennehmen.

23. April 2010: Ein kalifornisches Berufungsgericht weist Polanskis Antrag auf ein Verfahren in Abwesenheit ab. Auch der Antrag seines damaligen Opfers auf Verfahrenseinstellung wird abgewiesen.

2. Mai 2010: Polanski verschickt eine Medien-Erklärung “Ich kann nicht länger schweigen”. Das Auslieferungsgesuch der USA beruhe auf einer Lüge. Seine 42-tägige Inhaftierung 1977 im kalifornischen Gefängnis von Chino habe der Strafe entsprochen, zu welcher er hätte verurteilt werden sollen, und die er folglich bereits verbüsst habe.

7./10. Mai 2010: Die Anklagebehörde im Fall Roman Polanski in Los Angeles lehnt die Herausgabe von unter Verschluss gehaltenen Protokollen aus dem Verfahren in den 70-er Jahren ab. Auch die umstrittenen Aussagen eines früheren Staatsanwalts werden nicht publik gemacht

12. Mai 2010: Rund ein Dutzend Filmemacher machen sich am Filmfestival in Cannes für Polanski stark. Das Auslieferungsgesuch der USA gründe auf einer Lüge.

14. Mai 2010: Frankreichs Präsident Sarkozy telefoniert mit Bundespräsidentin Doris Leuthard und lässt sich über den Stand der Dinge in der Affäre Polanski informieren.

15./16. Mai 2010: Die britische Schauspielerin Charlotte Lewis erklärt, Polanski habe sie Anfang der 1980er-Jahre als Teenager sexuell missbraucht. Polanskis Anwälte wiesen Lewis’ Anschuldigungen als Lüge zurück.

12. Juli 2010: Die Schweiz lehnt eine Auslieferung Polanskis an die USA ab. Polanski wird aus dem Hausarrest entlassen.

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