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DE/CH: Bundesverfassungsgericht erlaubt Nutzung von Steuer-CDs (AF)

KARLSRUHE (awp international) – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Nutzung von Daten auf sogenannten Steuer-CD bei der Strafverfolgung erlaubt. Die von Informanten angekauften Informationen über mutmassliche Steuerhinterzieher dürfen im Ermittlungsverfahren verwendet werden, entschieden die Richter in einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmässig war (2 BvR 2101/09).
Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung zurück. Der erforderlichen Anfangsverdacht für die Durchsuchung war auf Daten gestützt worden, die ein Informant aus Liechtenstein auf einer CD gebrannt an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hatte. Die Anordnung der Durchsuchung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verletze nicht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, erklärten die Verfassungsrichter./jon/DP/jha

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