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Deutsche Post kann Staatshilfe behalten

LUXEMBURG/BONN (awp international) – Die Deutsche Post kann eine millionenschwere staatliche Zahlung endgültig behalten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg und bestätigte damit eine erstinstanzliche Entscheidung aus dem Jahr 2008. Eine vorangegangene Entscheidung der EU-Kommission, wonach der frühere Monopolist 572 Millionen Euro unerlaubte Beihilfen zurückerstatten muss, ist damit hinfällig. Einschliesslich Zinsen macht dieser Betrag mehr als eine Milliarde Euro aus.
Das Unternehmen begrüsste die Entscheidung: “Endlich kann dieses Verfahren beendet werden. Die EU-Kommission hatte sich in die Vorstellung verrannt, dass wir quersubventioniert werden”, sagte ein Sprecher in Bonn. Im Verfahren habe sich Brüssel dann aber nicht “ganz sattelfest” gezeigt. Sie habe ihre Vorwürfe, die Deutsche Post habe staatliche Ausgleichszahlungen für ihre Tätigkeit als Universaldienst rechtswidrig für einen Preisnachlass in der Paketsparte verwendet, nicht ausreichend belegen können.
“Für uns wäre eine andere Entscheidung des Gerichtshofs eine Überraschung gewesen”, sagte der Postsprecher weiter. Der Generalanwalt in dem Verfahren habe eine Zurückweisung der Vorwürfe bereits empfohlen. Allerdings warte die Deutsche Post nun noch auf den Ausgang eines weiteren Wettbewerbsverfahrens, das die EU-Kommission im Jahr 2007 gegen das Unternehmen eingeleitet habe. /cb/wag/fn/wiz

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