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Dresdner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Galgens bei Pegida-Demo

(Keystone-SDA) Ein auf einer Pegida-Demonstration gezeigter Galgen für die deutsche Kanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel beschäftigt die Justiz: Die Staatsanwaltschaft Dresden leitete am Dienstagmorgen ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt ein.

Es gehe um den Verdacht der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Jan Hille, dem Sender N24.

Die Ermittler versuchten derzeit herauszufinden, wer den offenbar selbst gebastelten Galgen mit sich geführt habe. Der Strafrahmen einer solchen Tat reiche von einer Geldstrafe bis zu maximal fünf Jahren Haft, sagte der Sprecher weiter.

“Wahre Gesinnung entlarvt”

Bundespolitiker in Berlin zeigten sich empört darüber, dass ein Teilnehmer der Kundgebung am Vorabend ein derart aggressives Symbol mit sich getragen hatte. “Die Sache erschreckt einen natürlich, weil man als Politiker nicht weiss, ob man da mal seinen Namen am Galgen findet”, sagte Unionsfraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU). “Das beunruhigt mich schon, da werden Grenzen überschritten.”

SPD-Vizechefin Manuela Schwesig erklärte über den Kurznachrichtendienst Twitter: “Das geht gar nicht!” Die Episode entlarve die wahre Gesinnung der Demonstranten, die sich gerne als normale Bürger ausgäben: “Das sind also die besorgten Bürger von Pegida.”

CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte im Sender n-tv, für ihn sei klar, dass “jemand, der einen Galgen durch die Gegend trägt als politisches Stilmittel im demokratischen Streit, ausserhalb des demokratischen Streits steht”.

Der Galgen, der bei der Dresdner Kundgebung am Montagabend zu sehen war, trug eine Aufschrift, derzufolge er für Kanzlerin Merkel (CDU) und Vizekanzler “Siegmar” Gabriel (SPD) “reserviert” sei. Dazu sagte Tauber: Wenn jemand “zu doof ist, Sigmar Gabriel richtig zu schreiben, dann disqualifiziert ihn das, ehrlich gesagt, noch einmal zusätzlich”.

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