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Ebay-Händler dürfen identische Artikel anbieten

HAMM (awp international) – Ebay-Händler dürfen auf der Auktionsplattform mehrere identische Artikel gleichzeitig anbieten. Diese stelle “keine ernsthafte Behinderung” des Wettbewerbs dar, hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung klargestellt (Az.: I-4 U 142/10). Ein Verkäufer der Internetbörse hatte gegen einen anderen geklagt, der Autozubehör im Netz verkauft. Der Händler hatte mehr als drei gleiche Artikel online gestellt. Zwar stelle ein solches Verhalten einen Verstoss gegen die Vertragsgrundsätze von eBay dar, erläuterte OLG-Sprecherin Ulrike Kaup. “Einen Wettbewerbsverstoss oder eine gezielte Behinderung der Mitbewerber sah das Gericht aber nicht.”/wbj/DP/he

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