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EU büsst Ciba und Zürcher Treuhandfirma wegen Kartellrechtvergehen (Zus)

Brüssel (awp/sda) – Die Basler Spezialchemiefirma Ciba und die Zürcher AC Treuhand haben von der EU-Kommission saftige Bussen wegen Verstössen gegen das Kartellrecht aufgebrummt erhalten. Die Vergehen betreffen Marktaufteilung und Preisabsprachen.
Mit Petflasche und Plastikeimer kam EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Mittwoch an die Medienkonferenz in Brüssel. Damit zeigte sie, worum es bei den Kartellvergehen ging, in die 24 Unternehmen verwickelt waren: Um Wärmestabilisatoren, die sich in PVC-Erzeugnissen (z.B. Petflaschen, Kreditkarten) finden, um diesen hohe Temperaturbeständigkeit, aber auch Festigkeit zu verleihen.
Nebst der Basler BASF-Tochter Ciba und der Zürcher AC Treuhand waren Unternehmen aus Österreich, Italien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Grossbritannien und Australien an den beiden Kartellen beteiligt. Diese waren zwischen 1987 bis 2000, beziehungsweise 1991 und 2000 im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aktiv.
Nun müssen die Unternehmen Bussen von 173 Millionen Euro gewärtigen. Ciba erhielt mit insgesamt 68,4 Mio EUR die höchste Busse. Dabei handelt es sich noch um eine ermässigte Busse, da sich Ciba laut Kommission “bei den Ermittlungen kooperativ verhalten hat”. AC Treuhand in Zürich wurde mit insgesamt 348’000 EUR gebüsst.
Die wichtigsten Entscheide im Hinblick auf die Kartelle waren an von der AC Treuhand organisierten Sitzungen getroffen worden. Die AC Treuhand stellte ihre Räumlichkeiten und Dienstleistungen in Zürich für die beteiligten Unternehmen zur Verfügung.
Kroes verurteilte dieses Vorgehen. Die Firmen hätten ihre Sitzungen ausserhalb der EU abgehalten, um nicht erwischt zu werden. Und sie warnte die Unternehmen: “Egal, wo sie sich treffen, wenn sie die europäischen Konsumenten über den Tisch ziehen, werden sie bestraft”.
Mit ihrem Vorgehen hätten die Firmen den Kundinnen und Kunden die Auswahl auf Produkt und Preise genommen. In beiden Kartellen hätten die Unternehmen Preise festgelegt, Kunden und Märkte untereinander aufgeteilt und sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht.
Die Ermittlungen in den beiden Kartellfällen begannen im Februar 2003 mit unangemeldeten Nachprüfungen durch die EU-Kommission. Zuvor hatte sich die bei beiden Kartellen beteiligte US-Firma Chemtura Corporation gestellt. Mit Bezug auf die sogenannte Kronzeugenregelung wurde ihr dadurch die Geldbusse erlassen.
Bei der Festlegung der Geldbussen berücksichtigte die Kommission die jeweiligen Verkaufszahlen der beteiligten Unternehmen. Aber auch die beträchtliche Schwere der Zuwiderhandlung und der Umstand, dass sich die Kartelle über den gesamten EWR erstreckten, wurde in die Berechnung einbezogen.
Die nun verhängten Bussen sind “relativ bescheiden”, im Vergleich zu den bisher von der EU-Kommission höchsten verhängten Bussgeldern. Diese bewegen sich zwischen 249 und 896 Mio. Euro für einzelne Unternehmen.
tp

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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