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EU-Gericht weist nationale Wettbewerbshüter in Grenzen

LUXEMBURG (awp international) – Die obersten EU-Richter haben in einem Grundsatzurteil nationalen Wettbewerbshütern in den Mitgliedstaaten Kompetenzgrenzen gesetzt. Nur die EU-Kommission in Brüssel dürfe Unternehmen einen Persilschein ausstellen, wonach sie einen Markt nicht beherrschen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. (Rechtssache: C-375/09)
Hintergrund des Urteils ist ein Verfahren gegen die polnische Telefongesellschaft Telekomunikacja Polska SA. Die polnische Wettbewerbsbehörde hatte nach nationalem Recht entschieden, dass es keinen Missbrauch einer beherrschenden Marktposition gebe, und daraufhin das Verfahren eingestellt.
Ein Konkurrent des Unternehmens, Tele2 Polska, hatte das rechtlich angefochten. Daraufhin schaltete das Oberste Gericht von Polen die europäischen Richter ein. Diese urteilten nun, dass solch eine Entscheidung einer nationalen Behörde die einheitlichen Wettbewerbsregeln der Europäischen Union beeinträchtige. Schliesslich werde dadurch verhindert, dass die EU-Kommission tätig werden könne. Nationale Behörden dürften allenfalls entscheiden, überhaupt nicht tätig zu werden.
Das Urteil hat nach Ansicht von Brüsseler Experten Grundsatzcharakter, weil es immer wieder zu Kompetenzgerangel zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden und Brüssel kommt./wdw cb/DP/bgf

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