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EU-Parlament kürzt Zahlungen an Rechtsextreme Marine Le Pen

Marine Le Pen wird vom EU-Parlament gebüsst, weil sich unrechtmässige Geldbezüge gemacht hat (Archiv) KEYSTONE/EPA/IAN LANGSDON sda-ats

(Keystone-SDA) Wegen der unrechtmässigen Beschäftigung von zwei Assistenten wird das Europaparlament die Bezüge der französischen Rechtsextremistin Marine Le Pen deutlich kürzen. Le Pen hätte fast 300’000 Euro zurückzahlen müssen.

Die Verwaltung habe das Verfahren zur Einziehung unrechtmässig ausgezahlter Gelder gestartet, sagte eine Sprecherin des Parlaments am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP.

Ab März werden Le Pen demnach die Abgeordnetendiät und die Tagespauschalen um die Hälfte gekürzt, ihre monatliche Kostenpauschale wird ganz gestrichen. Die Massnahme gilt bis zum Ende der Legislaturperiode Mitte 2019.

Die Rückzahlungsforderung beläuft sich auf 298’400 Euro, die seit 2010 an eine Assistentin und Freundin Le Pens ausgezahlt wurden. Diese arbeitete nach Erkenntnissen der EU-Antibetrugsbehörde Olaf in Wirklichkeit vorwiegend für die Front National.

Das Europaparlament hatte Le Pen aufgefordert, die Summer bis zum 31. Januar zurückzuerstatten, was die Präsidentschaftskandidatin des Front National aber ablehnte. Sie persönlich habe dieses Geld nicht erhalten, sagte Le Pen gegenüber AFP.

Die Veruntreuungs-Vorwürfe gegen Marine Le Pen beschäftigen das Europaparlament seit zwei Jahren. Im März 2015 hatte der damalige Parlamentspräsident Martin Schulz die Antibetrugsbehörde eingeschaltet. Auch die Pariser Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf.

Zahlung an Leibwächter

Umstritten sind in diesem Zusammenhang auch Zahlungen in Höhe von 41’500 Euro an einen weiteren Assistenten, der Marine Le Pen tatsächlich als Leibwächter dient. Das Verfahren zur Rückforderung dieser Summe sei noch im Gange, sagte die Parlamentssprecherin.

Die 751 Europaabgeordneten erhalten eine Diät von monatlich rund 6600 Euro netto. Ausserdem bekommen sie für jeden Arbeitstag in Strassburg oder Brüssel eine Tagespauschale von 306 Euro sowie eine allgemeine Kostenpauschale – etwa für Bürokosten – in Höhe von rund 4342 Euro pro Monat.

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