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Ex-Banker verschickt Todesliste an Ärzte und Anwälte

(Keystone-SDA) Zürich – Weil er sich falsch behandelt fühlte, hat ein ehemaliger Banker Ärzte und Anwälte auf eine Todesliste gesetzt und diese an sie verschickt. Das Zürcher Bezirksgericht hat ihn wegen versuchter Drohung schuldig geprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von elf Monaten sowie die Anordnung einer ambulante Psychotherapie gefordert. Die Verteidigung verlangte sechs Monate und eine Therapie – mit Erfolg.
Da der Beschuldigte bereits 135 Tage über diesem Strafmass abgesessen hat, erhält er eine Genugtuung von 13’500 Franken. Um die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten, sprach das Gericht ein Waffenverbot aus.
Es war am 19. Dezember 2008, als der heute 45-jährige Ex-Bankangestellte in der Notfallstation des Universitätsspitals Zürich auftauchte und ein Schreiben mit einer schwarzen Todesliste hinterlegte.
Darauf standen nicht nur zehn Ärzte der Klinik, sondern auch eine Zürcher Staatsanwältin, der Basler SP-Politiker Claude Janiak sowie Nobelpreisträger Rolf Zinkernagel. Alle waren mit Privatadresse und Telefonnummer aufgeführt. Der Brief beinhaltete Todesdrohungen.
Einige der Ärzte nahmen die Drohungen offenbar ernst. Schon wenige Tage später nahm die Polizei den Autor der Todesliste fest. Dabei stellten die Fahnder beim Angeklagten auch eine Pistole sicher.
Die Ermittlungen ergaben, dass es sich beim Schweizer Angeklagten um einen seelisch angeschlagenen und mit dem HI-Virus infizierten IV-Rentner handelte. Seit Jahren stritt er sich mit diversen Ärzten.
Der Angeschuldigte zeigte sich vor dem Bezirksgericht geständig. Er habe sich von den Ärzten über den Tisch gezogen gefühlt, gab er als Tatmotiv an.

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