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FINMA-Mitarbeiter nicht befangen – Bank am Bellevue vor Gericht erfolglos

Bern (awp/sda) – Zwei Mitarbeiter der Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) müssen im Verfahren gegen die Bank am Bellevue nicht in den Ausstand treten. Das Bundesverwaltungsgericht sieht trotz Mängeln in der Verfahrensführung keine Hinweise auf Voreingenommenheit.
Die FINMA führt gegen den Investor Giorgio Behr ein Verfahren wegen möglicher Verletzung der börsenrechtlichen Meldepflichten beim Aufbau einer Beteiligung am Thurgauer Unternehmen SIA Abrasives. In einem weiteren Verfahren prüft die FINMA, ob die Bank am Bellevue Behr dabei in unzulässiger Weise unterstützt hat.
Die Anwälte der Bank verlangten im vergangenen März von der FINMA erfolglos, dass zwei für den Fall zuständige Mitarbeiter in den Ausstand treten. Nach Ansicht der Bank sollen wegen zahlreichen Verfahrensfehlern schwerwiegende Bedenken bestehen, dass die Untersuchung nicht mehr offen geführt wird und vorausbestimmt ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Bank nun abgewiesen. Laut den Richtern in Bern lässt die Verfahrensführung zwar tatsächlich gewisse Mängel erkennen. Daraus ergebe sich aber kein objektiv gerechtfertigter Verdacht auf Voreingenommenheit. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.
(Urteil B-2703/2010 vom 6.7.2010)
rt

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