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Genolier: Gericht verbietet Ausgabe von neuen Aktien

Zürich (awp) – Der Verwaltungsrat der Westschweizer Klinikgruppe Genolier darf nach einer gerichtlichen Verfügung das genehmigte Kapital nicht verwenden und das bedingte nur unter strengen Einschränkungen. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt hat auf Antrag von Aktionär Antoine Hubert eine entsprechende superprovisorische Untersagung erlassen. Damit erschwere Hubert eine Verbesserung der Liquiditätslage von Genolier, teilte das Unternehmen am Freitag mit.
Hubert und die US-amerikanische Investmentgesellschaft Lincoln Vale zeigen sich in einer Stellungnahme erfreut über den Entscheid. Hubert hatte mit seinem Antrag in erster Linie verhindern wollen, dass sich vor der ausserordentlichen Generalversammlung vom 16. August die Verhältnisse in der Stimmkraft verschieben.
Dies wäre bei der Durchführung einer Kapitalerhöhung oder der Ausgabe einer Wandelananleihe geschehen, wenn die Transaktion wie vorgesehen ohne Gewährung der Bezugsrechte für alle Aktionäre durchgeführt worden wäre. Für eine Mittelbeschaffung mit Bezugsrecht für sämtliche Aktionäre will Hubert hingegen Hand bieten, betont dieser.
Der Genolier-Verwaltungsrat beklagt sich: Insbesondere die von Hubert verlangten Restriktionen für die Ausgabe eines Wandeldarlehens erschwerten die Kapitalbeschaffung. Denn Wandelanleihen würden sich zur Lösung von Liquiditätsengpässen besonders eignen, so der Verwaltungsrat. Das Gremium werde aber seine Bemühungen zur Sicherung der Finanzierung der Gruppe “intensiv vorantreiben”.
Hubert und Lincoln Vale stellen sich hingegen auf den Standpunkt, dass die Finanzierung der Gruppe gesichert sein wird, wenn der Verwaltungsrat nach der Generalversammlung vom 16. August “wieder vollständig und neu zusammengestellt” sei.
Die vom Gericht angeordneten Massnahmen sind superprovisorischer Natur. Nach einer eingehenderen Prüfung am 3. August werde die Behörde über die Aufrechterhaltung der Massnahmen entscheiden.
Der Verwaltungsrat habe weiter zur Kenntnis genommen, dass die Klinik Stephanshorn in St. Gallen, betreffend deren Erwerb Genolier Verhandlungen geführt hatte, schliesslich an eine andere Käuferin veräussert wird.
Deutlicher wird in diesem Punkt Hubert, der von einer “negativen Überraschung” spricht. Seien Angaben zufolge waren die Verhandlungen von Genolier mit der Klinik Stephanshorn bereits sehr weit fortgeschritten und hätten kurz vor dem positiven Abschluss gestanden.
Am Vortag hatte die Zürcher Pivatklinikgruppe Hirslanden mitgeteilt, die Klinik Stephanshorn zu übernehmen. Die grösste Privatklinik der Region soll als Belegarztspital weitergeführt werden.
ra/cc

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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