Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Genolier darf keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durchführen

Lausanne (awp) – Die Genolier Swiss Medical Network SA (GSMN) darf weiter keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durchführen. Wie es in einer Mitteilung der Spitalgruppe vom Freitag heisst, hat das Waadtländer Kantonsgericht einem Gesuch des früheren Konzernchefs und jetzigen Grossaktionärs Antoine Hubert provisorisch stattgegeben. Demnach wird eine Aktienkapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital verboten, zudem untersteht eine Erhöhung aus dem bedingten Kapital “wichtigen Restriktionen”. Damit hätten sich die Möglichkeiten zur Verbesserung der Finanzen ein weiteres Mal verschlechtert, meint der Verwaltungsrat.
Am 5. August hatte das Gericht eine superprovisorisch verfügte Beschränkung zur Kapitalbeschaffung aufgehoben. Nun hat das Gericht seine damalige Entscheidung offenbar wieder umgestossen, ohne dass sich in Bezug auf die Liquiditätssituation seither etwas Signifikantes geändert hätte.
Das Unternehmen ist seit längerer Zeit durch einen Machtkampf zwischen dem jetzigen Verwaltungsrat und dem Grossaktionär Hubert paralysiert. Am kommenden 6. September sollte eine ausserordentliche Generalversammlung eine Entscheidung bringen.
uh/tp

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft